Ende der Friedhofspflicht Die Totenasche darf in Bremen im Garten verstreut werden
Bremen · In Deutschland dürfen Tote normalerweise nur auf dem Friedhof bestattet werden. Das Bundesland Bremen macht damit ab 2015 Schluss. Dort darf die Asche von Toten dann auch auf privaten Grundstücken verstreut werden. Vorausgesetzt, es ist windstill.

Das kosten verschiedene Bestattungsarten
Als erstes Bundesland hat Bremen das Verstreuen von Totenasche auch auf privaten Grundstücken erlaubt. Das bestätigte Ende der Woche Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD). Eine entsprechende Regelung habe die Bremische Bürgerschaft am Donnerstag in zweiter Lesung beschlossen. Das neue Gesetz tritt Anfang 2015 in Kraft.
Voraussetzung sind eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über einen Ort zum Verstreuen und eine Person für die Totenfürsorge. Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss zudem im Land Bremen gewesen sein.
Für das Verstreuen sollen neben privaten Grundstücken auch öffentliche Flächen ausgewiesen werden. Die Asche darf allerdings nicht auf Nachbargrundstücke wehen. Das muss die Person garantieren, die sich um die Belange des Toten kümmert.
Schon Ende Oktober hatte die Bürgerschaft in erster Lesung und mit großer Mehrheit eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen.
Abgeordnete von SPD, Grünen und der Linken argumentierten damals im Parlament mit dem Wunsch vieler Menschen, selbst bestimmen zu können, was mit ihrer Totenasche passiert. Der Friedhofszwang entspreche nicht mehr Vorstellungen eines großen Teils der Gesellschaft.
Über den Entwurf war monatelang gestritten worden, vor allem von der CDU und aus der Kirche war Kritik gekommen.