"Vorhaltung" von Kernwaffen nicht völkerrechtswidrig Die Klage gegen Atomwaffen in Büchel scheitert

Münster · Die Friedensaktivistin Elke Koller ist mit ihrer Klage gegen die Lagerung von Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel (Rheinland-Pfalz) auch vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht gescheitert.

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Foto: ddp

Der 4. Senat habe die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abgelehnt, teilte das OVG in Münster am Freitag mit (Az. 4 A 1913/11). Koller wollte erreichen, dass die auf dem Fliegerhorst Büchel vermuteten Atomwaffen abgezogen werden. Ihre Klage richtete sich gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage als unzulässig abgewiesen. Dem schloss sich das Oberverwaltungsgericht an. Nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts sei das Vorhalten von Atomwaffen für Fälle einer extremen Notwehrsituation nicht völkerrechtswidrig.

Die Einschätzung, ob eine existenzielle Gefährdung des Staates die Lagerung rechtfertige, obliege den politischen Entscheidungsträgern und entziehe sich einer Beurteilung durch die Verwaltungsgerichte. Die Risiken einer solchen verteidigungspolitischen Entscheidung habe die Klägerin grundsätzlich hinzunehmen, argumentierten die Richter.

(lnw/felt)
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