Ziehvater für zehn Jahre in Haft Deutsche Kinderhilfe kritisiert Kevin-Urteil

Bremen (RPO). Unmittelbar nachdem das Bremer Landgericht am Donnerstag das Urteil gegen den Ziehvater des zu Tode misshandelten zweijährigen Kevin gesprochen hat, kam bereits erste Kritik auf. Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

 Bernd K., Kevins Ziehvater, wurde zu zehn Kahren Haft verurteilt.

Bernd K., Kevins Ziehvater, wurde zu zehn Kahren Haft verurteilt.

Foto: ddp, ddp

Der Verein Deutsche Kinderhilfe erklärte, die Einstufung des Verbrechens als Körperverletzung mit Todesfolge sei ein fatales Signal an die Öffentlichkeit und schaffe einen Präzedenzfall für ähnliche Verbrechen. Die Organisation forderte die Staatsanwaltschaft auf, Revision einzulegen. "Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufhebt", meinte die Kinderhilfe.

Der Vorstandsvorsitzende, Rechtsanwalt Georg Ehrmann, habe den Prozess beobachtet. Er meinte: "Nach der ausgezeichneten Prozessführung des Vorsitzenden ist dieser Abschluss des Verfahrens vollkommen überraschend und nicht nachvollziehbar." Die Staatsanwaltschaft habe völlig zu Recht auf Mord plädiert. Der kleine Kevin habe ein unfassbares und lang andauerndes Martyrium erlitten und sei nach 24 Knochenbrüchen schließlich an der vollständigen Durchtrennung seines Oberschenkels qualvoll gestorben.

Täter muss in Haft und Erziehungsanstalt

Die Richter sahen es in ihrem Urteil vom Donnerstag als erwiesen an, dass der 43-jährige drogensüchtigen Bernd K. den zweijährigen Sohn seiner verstorbenen Lebensgefährtin brutal misshandelte, was zum Tod des Jungen geführt habe. Die Richter ordneten zugleich an, dass K. zu einem späteren Zeitpunkt in einer Erziehungsanstalt untergebracht wird. Zuvor muss er aber drei Jahre seiner Haftstrafe abgebüßt haben.

Das Bremer Landgericht blieb damit erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert hatte. Sie hatte die Tat wegen ihrer gezielten Brutalität und der massiven Schmerzen, die das Kind erlitten hat, als Mord gewertet.

Urteilsbegründung

Der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann sagte zur Begründung des Urteils, man habe nicht mit der nötigen Sicherheit einen Tötungsvorsatz feststellen können. Es sei nicht Allgemeinwissen, dass man durch einen Oberschenkelbruch eine Fettembolie hervorrufen und diese zum Tode führen könne. Allerdings habe dem Angeklagten klar sein müssen, dass er mit den kurz vor seinem Tod zugefügten fünf Knochenbrüchen Kevin in Lebensgefahr bringen würde.

Direkt zum Angeklagten sagte Kellermann: "Soweit Sie in Ihrem letzten Wort vor Gericht erklärt haben, Sie wüssten nicht, was damals geschehen sei, das glauben wir Ihnen nicht. Wir sind weiter sicher, dass das aufgeklärt werden könnte." Es sei in keiner Weise wiedergutzumachen, was K. getan habe. "Sie müssen mit dieser Schuld, die Sie auf sich geladen haben, klarkommen. Kevin hätte Besseres verdient gehabt."

Leiche lag in Kühlschrank

Der Körper des Jungen wies mehr als 20 zu unterschiedlichen Zeiten entstandene Knochenbrüche auf. Wann Kevin starb, ließ sich nicht mehr klären. Sozialarbeiter hatten das unter Amtsvormundschaft stehende Kind zuletzt im April 2006 gesehen.

Böhrnsen: Staat hat versagt

Die Bremer Bürgerschaft setzte einen Untersuchungsausschuss ein, der später eine Mitschuld der Behörden an Kevins Tod feststellte. Der zuständige Sachbearbeiter und der Amtsvormund von Kevin sind wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Der Prozess steht noch aus.

Böhrnsen weiter: "Wir haben uns alle in der Stadt, die Politik, die Bürgerinnen und Bürger vorgenommen, alles Menschenmögliche zu tun, damit sich so etwas nach Menschenmöglichkeit jedenfalls, nicht mehr wiederholen kann", betonte der SPD-Politiker. Eine ganze Reihe von Maßnahmen seien auf den Weg gebracht worden.

Land zieht Konsequenzen

(ap)
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