Prozess gegen Jörg Kachelmann Der Streit der Gehirnforscher tobt weiter

Mannheim (RPO). Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) hat das Landgericht Mannheim erneut die Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers zu klären versucht. Am Montag sagte der Hirnforscher Hans Markowitsch aus Bielefeld vor der 5. Großen Strafkammer aus.

Einer neuer Anwalt für Kachelmann
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Der Hirnforscher und Neuropsychologe führte im öffentlichen Teil seiner Aussage aus, dass traumatische Erlebnisse "unter gewissen Umständen" zu Erinnerungslücken führen können. Wenn in der Kinderheit Traumata aufgetreten sind, komme es später "öfter zu Gedächtnisblockierungen", erklärte Markotisch.

Die Blockade könne sich darin äußern, dass Patienten sich entweder emotionslos nur noch an die Fakten erinnern oder umgekehrt nur noch die Gefühle wiedergeben können. Nach Angaben Markowitschs sind Erinnerungsblockaden jedoch die Ausnahme. In der Regel erinnerten sich Menschen unter Stress-Situationen sehr scharf.

Der Hirnforscher ist bereits der dritte Experte, der in diesem Prozess zu Erinnerungslücken in Folge einer Traumatisierung befragt wird. Hintergrund ist, dass die langjährige Freundin Kachelmanns angibt, er habe sie nach einem Streit im Februar 2010 mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Der Schweizer Meteorologe bestreitet die Tat. Das mutmaßliche Opfer schildert das Kerngeschehen der Vergewaltigung jedoch lückenhaft.

"Typische Folge der Traumatisierung"

Der Therapeut der Frau, der Heidelberger Traumatologe Günter Seidler, erklärte die Erinnerungslücken als typische Folge der Traumatisierung. Der vom Gericht als Sachverständige bestellte Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber widersprach Seidler. Traumatisierte erinnerten sich in der Regel an das Kerngeschehen sehr gut.

Markowitsch nahm am Montag eine Art Zwischenposition zwischen ihnen ein. Zwar würden sich die Kernszenen eines traumatischen Erlebnisses "häufig einbrennen". Gab es jedoch bereits in der Lebensgeschichte Traumatisierungen, könne es später öfter zu Erinnerungslücken kommen.

Im zweiten Teil seiner Aussage sollte Markowitsch die Aussage des angeblichen Vergewaltigungsopfers beurteilen. Während dessen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Vorwürfe gegen Medien

Ob der Hirnforscher überhaupt gehört wird, darüber war zuvor zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestritten worden. Verteidiger Johann Schwenn fand den Beitrag Markowitschs "unnötig", weil der gerichtlich bestellte Sachverständige bereits umfassende Angaben gemacht habe.

Dabei war es ursprünglich die Verteidigung gewesen, die Markowitsch als Sachverständigen geladen hatte. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte Markowitsch beauftragt. Schwenn zog ihn dann aber zurück. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft die Anhörung des Hirnforschers.

(apd/csi)
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