Angeklagte sollen intime Treffen gefilmt haben Der Ottfried-Fischer-Prozess beginnt
München (RPO). Drei Männer und zwei Frauen stehen ab Montag vor dem Amtsgericht München. Sie müssen sich wegen der Verletzung der Privatsphäre sowie wegen Nötigung des Schauspielers Ottfried Fischer verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft hatten zwei 36 und 44 Jahre alte Beschuldigte eine Frau angestiftet, ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Im Sommer 2009 habe sie gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler beim Sex gefilmt.
Die beiden Männer wollten angeblich mit dem Video ursprünglich belegen, dass die beiden Frauen sexuelle Dienste an Fischer leisteten und damit Forderungen der Prostituierten in Höhe von insgesamt 74.366 Euro gegenüber Kreditunternehmen, bei denen Fischer Kunde war, rechtens seien. Die Frauen hatten die Unterschrift auf den Belegen für die Kreditinstitute laut den Ermittlern jedoch gefälscht. Fischer verweigerte die Zahlung der geforderten Summe.
Einer der Beschuldigten speicherte den Angaben zufolge aus dem Film zunächst sechs Standbilder ab. Eine Mittäterin habe die kompromittierenden Bilder dann an eine Sachbearbeiterin des Kreditinstituts weitergeleitet.
Vorwürfe auch gegen ehemaligen "Bild"-Journalisten
Da der Mann die beiden Frauen laut Staatsanwaltschaft für den Besuch bei Fischer bezahlt hatte und den dadurch entstandenen Geldverlust beheben wollte, soll er sich im September 2009 an einen Redakteur der "Bild"-Zeitung gewandt und ihm das Video verkauft haben. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, darunter zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den beiden Frauen gab.
Der Journalist ist mittlerweile nicht mehr für die Zeitung tätig. Er hat nach Angaben seines ehemaligen Arbeitgebers "ein lukratives Angebot eines anderen Verlags" angenommen. Ein Sprecher des Axel-Springer-Verlags bezeichnete die Vorwürfe der Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten als "haltlos". Es gebe "keinen Anhaltspunkt für eine Nötigung". Vielmehr habe sich die Agentin von Fischer aus freien Stücken an die Zeitung gewandt.