Nachträgliche Sicherheitsverwahrung? Der Fall Karl D. vor dem BGH
Heinsberg/Karlsruhe (RP). Neun Monate, nachdem der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter Karl D. aus der Haft in München entlassen wurde und seither bei seinem Bruder in Heinsberg lebt, halten besorgte Bürger dort immer noch regelmäßig eine Mahnwache. Sie befürchten, dass der Mann erneut straffällig werden könnte.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Ablehnung der von der Staatsanwaltschaft beantragten nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das Landgericht München II warnte der Heinsberger Landrat Stephan Pusch öffentlich vor dem verurteilten Sexualstraftäter.
Gestern begann der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe mit der Revisionsverhandlung gegen die Münchner Entscheidung. Einen Beschluss über eine mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung für den mehrfach vorbestraften Sexualverbrecher will der BGH jedoch erst am 13. Januar fassen.
Laut Urteil hat Karl D. in den 80er und 90er Jahren in der Nähe von München insgesamt drei Schülerinnen vergewaltigt und zum Teil auch gequält. Dafür hatte er rund 20 Jahre in Haft gesessen.