Corona, Kinderbonus, Zahnersatz Was sich für Verbraucher ab Oktober ändert

Düsseldorf · Im Oktober kommen einige Änderungen auf den Verbraucher zu: Eine neue Regelung zu Corona-Risikogebieten, Bonuszahlungen für Eltern und Zuschüsse für Zahnarzt-Patienten. Ein Überblick.

 Vom Kinderbonus profitieren vor allem Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen (Archivfoto).

Vom Kinderbonus profitieren vor allem Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen (Archivfoto).

Foto: dpa-tmn/Andreas Gebert

Corona-Risikogebiete

Ab dem 1. Oktober zieht die Einstufung als Corona-Risikogebiet automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nach sich. Das teilte die Bundesregierung mit.

Zudem zeichnen sich mit Blick auf Herbst und Winter geplante Neuregelungen für Einreisende deutlicher ab. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will eine Teststrategie ab 15. Oktober vorlegen, die ein größeres Augenmerk auf Risikogruppen wie Ältere und Pflegebedürftige legt und auch neue Schnelltests umfasst. Zeitgleich soll auch eine digitale Anmeldung für Einreisende aus Risikogebieten eingeführt werden, wie das Innenministerium erläuterte. Demnach erarbeiten beide Ressorts auch eine neue Musterquarantäneverordnung, die dann jeweils von den Ländern in eigener Verantwortung in Kraft gesetzt werden muss. „Die digitale Einreiseanmeldung wird aus diesem Grund ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt - am 15. Oktober - eingeführt“, sagte ein Sprecher.

Kindergeld

Im September haben Eltern die erste Teilzahlung des Corona-Kinderbonus in Höhe von 200 Euro je Kind erhalten. Im Oktober folgt die zweite Teilzahlung mit 100 Euro pro Kind. Dieser Bonus ist Teil des vor der Sommerpause beschlossenen Corona-Konjunkturpakets, dessen Ziel es ist, möglichst schnell den Konsum wieder anzukurbeln. Für den Kinderbonus hat die Bundesregierung Kosten von rund 4,3 Milliarden Euro eingeplant.

Zahnersatz

Ab Oktober profitieren Zahnarztpatienten mehr von einem lückenlos gefüllten Bonusheft: Wer fünf Jahre ohne Unterbrechung die geforderten Vorsorgetermine nachweisen kann, bekommt 70 statt bisher 60 Prozent Festzuschuss für einen Zahnersatz. Bei zehn Jahren sind es 75 statt bisher 65 Prozent. Auch die Festzuschüsse für alle, die keine entsprechenden Nachweise im Bonusheft vorweisen können, steigen: von bisher 50 auf 60 Prozent.

Wichtiges Detail: Für die Berechnung des höheren Zuschusses zählen nach KZBV-Angaben die zurückliegenden Kalenderjahre. Der Stempel für das aktuelle Jahr zähle, sofern schon vorhanden, nicht mit.

Grundlage für die Berechnung des Festzuschusses sind die durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung. Je nach Höhe der Bonusprozente und Umfang des nötigen Zahnersatzes kann man durchaus mehr als hundert Euro sparen. Wer eine abweichende Behandlung bevorzugt, bekommt ebenfalls den Festzuschuss für die Regelversorgung und muss die Extrakosten selbst tragen.

(mja/ahar/epd/dpa)
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