Gericht: Gebührenbescheide sind rechtswidrig Castor-Demonstranten müssen nicht für Widerstand zahlen

Schleswig · Demonstranten, die sich aus Protest gegen einen Castor-Transport mit Atommüll in Mecklenburg-Vorpommern an die Gleise gekettet haben, müssen nicht die Kosten für ihre "Befreiung" tragen.

Angekettet gegen den Castor-Transport
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In zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen entschied das Verwaltungsgericht Schleswig, anderslautende Gebührenbescheide aufzuheben. Es fehle bereits an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage im Bundespolizeigesetz, befand das Gericht. Dort sei nicht genau geregelt, welche Kosten die Verantwortlichen zu übernehmen hätten. Auch die Frage, in welcher Höhe die Kosten zu erstatten seien, bleibe offen. Das Urteil ist nicht letztinstanzlich. (Az. 3 A 269/12 und 3 A 270/12)

Die Kläger hatten im Dezember 2010 in Mecklenburg-Vorpommern gegen einen Castor-Transport von Frankreich nach Lubmin protestiert und sich in der Nähe von Greifswald an die Gleise gekettet. Beamte der Bundespolizei machten sie wieder los. Die entstandenen Kosten von mehr als 8000 Euro sollten die Kläger tragen.

(dpa)
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