Führerschein verloren Busfahrer nennt sich DDR-Staatsangehöriger

Meiningen · Zweifel an der Existenz der Bundesrepublik haben einen Busfahrer aus Thüringen den Führerschein gekostet. Da ihm als "Staatsangehöriger der DDR" ein Recht der Selbstverwaltung zustehe, hätten die Behörden kein Recht, ihn mit einem Bußgeldbescheid über 73,50 Euro und einem Punkt in Flensburg zu belegen, erklärte der Mann nach Angaben des Verwaltungsgerichts Meiningen in einem jahrelangen Rechtsstreit.

Der Busfahrer war im März 2009 innerorts neun Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs gewesen und außerdem nicht angeschnallt. Vor dem Amtsgericht Hildburghausen errang er mit seiner nach eigenen Angaben auf Internetrecherchen gestützten Verteidigung zunächst einen kleinen Sieg - allerdings mit fatalen Nebenwirkungen: Das Gericht stellte das Verfahren ein, meldete bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes aber Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Mannes an.

Ein ärztliches Gutachten hatte der Mann verweigert

Die Behörde reagierte von sich aus zunächst nicht. Als der Busfahrer aber einige Monate später seinen Führerschein verlängern wollte, forderte sie ein ärztliches Gutachten. Das lehnte der Mann ab. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Verwaltungsgerichte bestätigten schließlich in zwei Instanzen den Führerscheinentzug: Da der Mann das ärztliche Gutachten verweigert habe, komme es nicht auf die Frage an, ob er wegen der DDR-Argumentation unzurechnungsfähig sei. Die Führerscheinstelle habe das Recht gehabt, angesichts der Argumente des Mannes vor Gericht ein Gutachten zu verlangen. Dass er sich von ihnen nach dem Führerscheinentzug distanziert habe, sei zu spät gekommen.

(dpa)
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