Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot Gericht kippt Burkini-Verbot in Koblenz

Koblenz · Eine Muslimin hat gegen eine Badeordnung von Anfang 2019 geklagt. Darin wurde festgehalten, dass Badegäste Bikini, Badeanzug, Badehose oder Badeshorts tragen dürfen. Ein Burkini hingegen mache eine Kontrolle von etwa offenen Wunden unmöglich.

 Eine muslimische Schülerin sitzt in einem Ganzkörper-Badeanzug (Burkini) am Rande eines Schwimmbeckens.

Eine muslimische Schülerin sitzt in einem Ganzkörper-Badeanzug (Burkini) am Rande eines Schwimmbeckens.

Foto: dpa/Rolf Haid

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat ein Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz vorläufig gekippt. Das entsprechende Verbot in der Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz in einem Eilverfahren.

Damit dürfe die Klägerin ab sofort wieder im Burkini – einem Ganzkörper-Badeanzug – ins Wasser steigen.

Die Muslimin hatte erklärt, wegen einer Rückenkrankheit seien ihr ärztlich Schwimmbadbesuche angeraten worden, um ihre Schmerzen zu lindern. Wegen ihres Glaubens könne sie nur mit einem Burkini schwimmen.

Der Koblenzer Stadtrat hatte mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts schwimmen dürfen.

Bei Burkinis sei die Kontrolle auf offene Wunden, Ausschläge und anstoßerregende Krankheiten unmöglich. Die neue Badeordnung war Anfang 2019 in Kraft getreten.

(jms/dpa)
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