Klägerin will 1000 statt 374 Euro Bundessozialgericht prüft neuen Hartz-IV-Satz

Kassel · Die mögliche Verfassungswidrigkeit auch der neuen Hartz-IV-Sätze steht am Donnerstag beim Bundessozialgericht in Kassel auf dem Prüfstand. Deutschlands oberste Sozialrichter müssen über zwei Klagen entscheiden, mit denen eine Arbeitslose aus Mannheim deutlich mehr Geld zum Lebensunterhalt fordert - rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat.

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Foto: ddp, ddp

Die Klägerin macht geltend, dass die Hartz-IV-Regelleistungen auch nach der 2010 vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung noch immer gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Existenzminimum sei nicht gewährleistet.

In den Vorinstanzen war die Frau gescheitert. Sollte das Bundessozialgericht dagegen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin teilen, müsste es erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Die Frage der Verfassungswidrigkeit liegt in Karlsruhe allerdings ohnehin bereits zur Prüfung vor: Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin in einer aufsehenerregenden Entscheidung die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten.

(APD)
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