Entschädigung für Neonazi-Opfer Bundesregierung zahlt fast 500.000 Euro

Osnabrück · Die Bundesregierung hat inzwischen rund 486.440 Euro an die Opfer und deren Angehörige der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" gezahlt. Die Hinterbliebenen erhalten einem Medienbericht zufolge pauschale Entschädigungen.

Neonazi-Terror: Die Chronologie der Morde
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Foto: dapd

Das geht aus einem Sachstandsbericht des Bundesjustizministeriums hervor, der der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) vorliegt. "Bis heute konnten an fast alle bisher bekannten Opfer beziehungsweise Hinterbliebenen in einem vereinfachten Antragsverfahren Härteleistungen als Pauschalbeträge gewährt werden", heißt es in dem Schreiben. "Es besteht für die Opfer und Angehörigen die unbefristete Möglichkeit, gestellte und beschiedene Anträge zu ergänzen."

Laut dem Papier erhalten die Angehörigen der ermordeten neun Kleinunternehmer insgesamt 311.440 Euro. Ehepartner und Kinder der Getöteten erhalten eine Pauschale von 10.000 Euro, Geschwister 5.000 Euro. Die Familien sollen zudem die Beerdigungskosten erstattet bekommen. Eine Familie habe jedoch erklärt, "keine Härteleistung beantragen zu wollen", schreibt das Ministerium. Sie lehne dies "ausdrücklich" ab.

Im Fall der ermordeten Polizistin seien bislang 25.000 Euro an die Hinterbliebenen ausgezahlt worden, an ihren schwerverletzten Kollegen 10.000 Euro. An die Opfer der beiden Bombenanschläge in Köln von 2001 und 2004 seien insgesamt 140.000 Euro überwiesen worden.

Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Serkan Tören, bezeichnete die Auszahlung in pauschalen Summen als angemessen. "Einen genauen Betrag kann man gar nicht abwägen", sagte er der Zeitung. "Den Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen kann man nicht auf den letzten Cent beziffern."

(KNA)
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