Gesetzentwurf Bundesrat will schärfere Strafen gegen Zwangsehe

Berlin (RPO). Der Bundesrat fordert schärfere Regeln gegen Zwangsheirat. Die Länderkammer beschloss am Freitag, einen Gesetzentwurf von Baden-Württemberg und Hessen beim Bundestag einzubringen. Demnach würden Strafätern bis zu zehn Jahren Gefängnis.

Der Gesetzentwurf sieht einen eigenständigen Straftatbestand Zwangsheirat im Strafgesetzbuch vor. Dieser soll sich an die Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnen. Tätern droht demnach eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bestraft werden soll dem Entwurf zufolge auch, wer eine Frau durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zu einer Heirat zwingt.

Darüber hinaus soll die Stellung der Opfer im Zivilrecht gestärkt werden. Vorgesehen ist etwa eine von einem auf drei Jahre verlängerte Antragsfrist für die Aufhebung einer Zwangsehe. Ferner soll ausgeschlossen werden, dass bei Tod eines Opfers der Ehegatte erbt. Verbesserungen soll es auch bei den Unterhaltsansprüchen geben.

Der Bundesrat hatte diesen Gesetzentwurf bereits in der vergangenen Legislaturperiode beim Bundestag eingebracht. Die Beratungen im Parlament waren aber bis zur Bundestagswahl nicht abgeschlossen. Nach dem Grundsatz der Diskontinuität scheitert ein Gesetz, das nicht mehr vom Bundestag bis zum Ablauf einer Legislaturperiode verabschiedet worden ist.

(DDP/rm)
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