Kritik an Bundespolizei Drei Millionen Menschen ohne Anlass kontrolliert

Berlin · Fast drei Millionen Mal hat die Bundespolizei vergangenes Jahr zu dem umstrittenen Mittel der sogenannten anlasslosen Personenkontrollen gegriffen. Kritiker monieren, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe zum Ziel von Polizeimaßnahmen werden.

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Foto: dpa, hk gfh

Die Bundespolizei führte im Jahr 2015 insgesamt 2.953.844 solcher anlasslosen Kontrollen aus. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervor. Mehr als 2,6 Millionen davon fanden im Grenzgebiet statt, etwa mehr als 248.000 im Inland und rund 69.000 an Flughäfen.

Die Linken-Innenexpertin Jelpke forderte, die Kontrollen einzustellen. "Die drei Millionen anlasslosen Kontrollen sind weitgehend verzichtbar, ihr Wegfall wäre sogar ein Gewinn an Freiheitsrechten und Rechtsstaatlichkeit", sagte Jelpke. "Delikte wie die unerlaubte Einreise von Flüchtlingen müssen ohnehin entkriminalisiert werden." Denn schutzbedürftige Flüchtlinge hätten keine andere Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen.

Jelpke bemängelte zudem, die Kontrollbefugnisse der Bundespolizei seien "geradezu eine Einladung", bei anlasslosen Personenkontrollen nach äußerlichen Merkmalen vorzugehen. "Und die Bundesregierung deckt diese Praxis, weil sie sich strikt weigert, unmissverständlich klarzustellen, dass die Hautfarbe unter keinen Umständen ein Kriterium für eine Personenkontrolle sein darf", kritisierte die Linken-Abgeordnete. "Im Endeffekt werden damit rassistische Kontrollen geradezu provoziert."

Auf die Frage Jelpkes, inwiefern die Hautfarbe eine Rolle für die Kontrollen spiele, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums: "Es kann — und das gilt in allen Situationen und für alle Formen des polizeilichen Handelns — auch das äußere Erscheinungsbild einer Person, z.B. die Kleidung, das mitgeführte Gepäck sowie weitere äußere Erscheinungsmerkmale, ein Anknüpfungspunkt an polizeiliche Erkenntnisse und daraus folgende polizeiliche Maßnahmen sein."

Fahndungsmethoden, die aber "nur und ausschließlich an die äußere Erscheinung von Personen anknüpfen, ohne dass weitere verdichtende Erkenntnisse hinzukommen, sind rechtswidrig und werden daher innerhalb der Bundespolizei weder gelehrt oder vorgegeben noch praktiziert", teilte das Bundesinnenministerium mit.

(afp/jeku)
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