Gefahr für Kinder Bundeskriminalamt warnt vor Betäubungsmittel THC in Nahrung

Wiesbaden · Chips und Süßigkeiten mit THC-Anteil werden im Internet angeboten. In Deutschland sind sie eigentlich verboten. Trotzdem hat das BKA in elf Bundesländern bereits Lebensmittel sichergestellt.

 THC findet sich in Cannabispflanzen, in Süßigeiten sollte es eigentlich nicht sein.

THC findet sich in Cannabispflanzen, in Süßigeiten sollte es eigentlich nicht sein.

Foto: dpa/Boris Roessler

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Lebensmitteln mit natürlichem Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC). „Insbesondere für Kinder bergen die hier bekannt gewordenen Produkte unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren“, teilte die Polizeibehörde am Dienstag in Wiesbaden mit.

Natürliches THC ist als Betäubungsmittel eingestuft. Beim Verzehr haben die genannten Lebensmittel berauschende Wirkung. Das BKA verweist auf aktuelle Meldungen aus Irland, den USA und Kanada, wo es nach dem Konsum von THC-haltigen Lebensmitteln zu schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern gekommen sein soll.

THC-haltige Lebensmittel werden etwa in Online-Shops zum Kauf angeboten. Der Erwerb ist in Deutschland illegal. Zumeist handelt es sich um Süßigkeiten, Chips und Cornflakes, deren Verpackungen bekannten Markenprodukten nachempfunden sind. „Kinder können diese dadurch leicht verwechseln und beim Konsum schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden“, schrieb das BKA.

Polizei- und Zolldienststellen haben dem BKA bisher 25 Sicherstellungen von THC-haltigen Fruchtgummis und anderen Lebensmitteln aus 11 Bundesländern gemeldet. In Laboruntersuchungen der in Deutschland beschlagnahmten Waren wurde laut BKA bisher ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen.

In Schweden und Irland seien aber laut Institut für Therapieforschung (IFT) in München auch Fruchtgummis sichergestellt worden, die mit „Neuen Psychoaktiven Stoffen“ (NPS) versetzt waren. Sie enthielten synthetische Cannabinoide, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Herstellung und Handel sind strafbar, auch der Besitz ist strafbar.

(mabu/dpa)
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