Vorfälle in Sachsen Bundesgerichtshof: Sind Hooligan-Gruppen kriminelle Vereinigungen?

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) will erstmals grundsätzlich klären, ob in festen Gruppen organisierte Hooligans strafbare kriminelle Vereinigungen darstellen. Diese Überprüfung steht im Zusammenhang mit einem Prozess gegen fünf Hooligans aus Sachsen.

Das sind die "Hooligans gegen Salafisten"
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Foto: dpa, cas kde

Dem Gericht liegt die Revision von fünf mutmaßlichen rechtsextremen Hooligans aus Sachsen vor. Sie wehren sich gegen ihre Verurteilungen wegen organisierter Prüglereien und eines Überfalls auf Dönerläden in Dresden 2008. Der BGH hat die Urteilsverkündung auf den 9. Dezember gelegt.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft plädierte am Donnerstag in Karlsruhe dafür, die Verurteilung der fünf aufrecht zu erhalten und deren ehemalige Gruppe, die "Hooligans Elbflorenz", als kriminelle Vereinigung einzustufen. Die Gruppierung hatte sich 2009 wegen der Strafverfolgung aufgelöst.

Die Verteidiger plädierten dagegen auf Freispruch. Sie bestritten, dass es sich bei der Gruppierung um eine kriminelle Vereinigung gehandelt hat. Die "Hooligans Elbflorenz" seien kein fester, verpflichtender Verbund wie ein Verein gewesen, sagte etwa Strafverteidiger Endrik Wilhelm. Auch den rechtsradikalen Hintergrund der Gruppe bestritt er.

Das hatte das Landgericht Dresden nach 92 Verhandlungstagen 2013 anders gesehen: Als feste, kriminelle Gruppierung habe man sich zu organisierten Schlägereien etwa am Rande von Fußballspielen verabredet, hieß es. Außerdem sollen die fünf im Juni 2008 in einer Gruppe von etwa 80 Personen aus rechtsradikaler Gesinnung heraus nach dem EM-Halbfinalspiel zwischen Deutschland und der Türkei in der Dresdner Neustadt Dönerläden überfallen haben. Das Landgericht bezeichnete die rechtsextreme Gesinnung der fünf als "Geschäftsgrundlage" der Gruppe.

(dpa)
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