Gerichtsurteil Esoteriker muss wegen Kindesmisshandlung ins Gefängnis

Karlsruhe · Ein als "Guru von Lonnerstadt" bekannt gewordener Mann ist wegen schwerer Kindesmisshandlung nun rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte gemeinsam mit der Mutter des Kindes einem an Mukoviszidose erkrankten Jungen die Medikamente verweigert.

Stattdessen empfahl der Esoteriker dem zuletzt vom Tode bedrohten Kind unter anderem Meditation empfohlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil auch das Strafmaß von drei Jahren Haft gegen die Mutter des betroffenen Kindes.

Laut Urteil hatte der Junge von November 1999 bis Dezember 2002 keine Medikamente gegen die Stoffwechselkrankheit bekommen. Bei Mukoviszidose verstopfen die Atemwege in der Lunge mit zähem Schleim. Der Junge litt deshalb bis zu seiner Flucht zum Vater unter ständiger Atemnot sowie Kopfschmerzen und war stark abgemagert.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte das Verhalten der Angeklagten als "vorsätzliches Quälen durch Unterlassen" und Misshandlung von Schutzbefohlenen" bewertet. Der BGH fand daran keine Rechtsfehler und verwarf die Revisionen der Angeklagten. Die Mutter und der "Guru", der sich selbst als "Lehrer der zeitlosen Weisheit" bezeichnet, müssen die Haft antreten, da eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung nicht möglich ist.

(AFP)
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