Anschlag in Halle Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe für Angeklagten

Magdeburg · Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle fordert die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten. Zudem will sie die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen.

 Der Angeklagte Stephan B. (M) sitzt zu Beginn des 20. Prozesstages zwischen seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l) und Thomas Rutkowski im Landgericht.

Der Angeklagte Stephan B. (M) sitzt zu Beginn des 20. Prozesstages zwischen seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l) und Thomas Rutkowski im Landgericht.

Foto: dpa/Ronny Hartmann

„Der Angriff auf die Synagoge in Halle war einer der widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg“, sagte Bundesanwalt Kai Lohse am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG). In ihrem Plädoyer beantragte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Bundesanwaltschaft will zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.

B. habe aus einer „rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ideologie“ heraus Menschen das Lebensrecht abgesprochen, sagte Lohse. Die Tat des Angeklagten habe sich nicht nur gegen die Menschen in der Synagoge und „jüdisches Leben in Deutschland insgesamt“ gerichtet.

„Der Täter wollte uns alle treffen“, sagte Lohse im Landgericht Magdeburg, wo aus Sicherheits- und Platzgründen verhandelt wird. B. sei von „antijüdischem Hass“ getrieben und habe in dem jüdischen Gotteshaus „ein Blutbad anrichten“ wollen.

Der Bundesanwalt verglich den Anschlag vom 9. Oktober 2019 mit einem „Alptraum“. „Am Ende dieses Alptraums hat der Täter zwei Menschen ermordet und zahlreiche verletzt und traumatisiert.“ Ihn habe ein „unbändiger Hass und Vernichtungswillen“ getrieben.

Bei vielen der Opfer habe diese „verabscheuungswürdige Tat“ bleibende Spuren hinterlassen. Bei vielen sei aber auch „ein 'Jetzt erst recht' spürbar und der Wille, sich von antisemitischem und rassistischem Terror nicht beeindrucken zu lassen“, sagte Lohse.

Laut Anklage soll B. am 9. Oktober vergangenen Jahres während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten.

Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.

Der Bundesanwaltschaft zufolge machte sich B. des zweifachen Mordes, des mehrfachen Mordversuchs, der Volksverhetzung, der Leugnung des Holocausts und weiterer Tatvorwürfe schuldig.

(ahar/dpa/AFP)
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