Verdacht auf terroristische Vereinigungen Bundesanwalt ermittelt gegen vier rechte Terrorgruppen

Karlsruhe · Neben den Verfahren zum Umfeld des NSU ermittelt die Bundesanwaltschaft derzeit gegen vier weitere rechtsterroristische Vereinigungen. Es hätten sich jedoch keine Anzeichen für bevorstehende Anschläge ergeben, sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Mittwoch in Karlsruhe.

 Generalbundesanwalt Harald Range offenbart, dass neben der NSU noch gegen vier weitere rechte Gruppen ermittelt wird.

Generalbundesanwalt Harald Range offenbart, dass neben der NSU noch gegen vier weitere rechte Gruppen ermittelt wird.

Foto: dpa, Franziska Kraufmann

Es handele sich um Gruppierungen von jeweils etwa fünf bis sieben Personen, sagte der Leiter der Terrorismusabteilung, Rainer Griesbaum. Sie hätten möglicherweise das Ziel, "auf einen Staatsumsturz hinzuwirken und nationalsozialistisches Gedankengut zu verwirklichen". Ermittelt werde wegen des Verdachts der Gründung terroristischer Vereinigungen. Bereits im Herbst hatte Griesbaum diese Ermittlungen erwähnt.

Der Nachweis der Strukturen einer terroristischen Vereinigung sei allerdings schwierig, sagte Griesbaum. Er forderte weitere Eingriffsbefugnisse: Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-TKÜ, mit der Internetkommunikation vor einer Verschlüsselung erfasst wird, sollten auch zur Strafverfolgung erlaubt werden.

Bei den Ermittlungen gegen die rechten Gruppen gehe es auch um mögliche Kontakte zum "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU). Es gebe jedoch weiterhin "keine Hinweise, dass das Trio bei seinen Taten lokale Unterstützer oder Handlanger hatte", betonte Griesbaum. Weitere Details wollte er mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht nennen.

Generalbundesanwalt Harald Range zeigte sich mit dem bisherigen Verlauf des NSU-Prozesses in München zufrieden: "Das Gericht ist mit der Beweisaufnahme gut vorangekommen. Die bisherige Beweisaufnahme spiegelt unsere Ermittlungsergebnisse wider." Parallel zum NSU-Prozess in München liefen auch die Ermittlungen gegen Beschuldigte aus dem Umfeld der Gruppe weiter. Ein Abschluss dieser Ermittlungen lasse sich jedoch noch nicht absehen.

Range sprach sich erneut dafür aus, die Rolle der Bundesanwaltschaft bei Terrorermittlungen zu stärken. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte in seinem Abschlussbericht unter anderem gefordert, den Karlsruher Ermittlern mehr Spielraum bei der Übernahme von Ermittlungen zu gewähren. Range wertete es als "positives Signal", dass der Koalitionsvertrag von Union und SPD diese Empfehlungen übernimmt.

(dpa)
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