Nach Urteil aus Bayern Verband spricht sich für Kopftuchverbot für Richterinnen aus

Berlin · Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter hat sich positiv über ein Kopftuchverbot für Richterinnen geäußert. Damit werde das Vertrauen in die Unparteilichkeit gewahrt.

 In Augsburg hatte eine Rechtsreferandarin geklagt - und darf seither ihr Kopftuch bei Gericht tragen.

In Augsburg hatte eine Rechtsreferandarin geklagt - und darf seither ihr Kopftuch bei Gericht tragen.

Foto: dpa, kjh jhe

Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bundes das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern. Dies gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als den Islam haben, erklärte Verbandschef Robert Seegmüller auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Eine ausgleichende Lösung zu finden, sei Aufgabe des Gesetzgebers.

Gesetzesänderungen notwendig

Wenn der existierende Bekleidungskodex in mündlichen Verhandlungen festgeschrieben werde, ließen sich mögliche Zweifel an der Unparteilichkeit zerstreuen. "Soweit eine solche Regelung mit einer Beschränkung der Religionsfreiheit von Richterinnen und Richtern verbunden ist, müsste sie mindestens in Gesetzesform erfolgen; möglicherweise wäre sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich."

Urteil aus Bayern

Hintergrund ist ein Fall aus Bayern. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte Ende Juni das vom Landesjustizministerium erlassene Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte. Das Gericht gab damit einer muslimischen Jura-Studentin recht, die im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz war.

Kritik aus Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) arbeitet wegen des Urteils nun an einem Verbotsgesetz. Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): Offenkundige Glaubensbekundungen durch Justizbeamte seien unangebracht. Richterinnen oder Staatsanwältinnen würden den Staat repräsentieren. "Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden", sagte sie.

Zurzeit sind Richter aufgrund von Anweisungen der Justizministerien verpflichtet, weiße Hemden oder Blusen und schwarze Roben zu tragen. "Die stets gleiche Kleidung der Richterinnen und Richter signalisiert den Parteien eines Rechtsstreits, dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht", sagt Robert Seegmüller.

Religionsfreiheit vs. Neutralitätspflicht

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, erklärte auf dpa-Anfrage, bei der Frage, ob Richterinnen und Staatsanwältinnen im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen dürfen, gehe es um eine Abwägung zwischen der persönlichen Religionsfreiheit und der richterlichen Neutralitätspflicht. "Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet."

Letztlich könne deshalb nur der Gesetzgeber klären, ob und wie er die Bekleidung von Richtern und Staatsanwälten regeln wolle. Solch eine Regelung müsse sich dann allerdings auf alle vergleichbaren religiösen Kleidungsstücke oder Symbole beziehen.

(lai/dpa)
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