Prozess gegen mutmaßlichen Altenheim-Mörder Brutaler Altenheim-Mörder gesteht

Bielefeld (rpo). Am Donnerstag hat in Bielefeld ein spektakulärer Prozess gegen eine Altenheim-Mörder begonnen. Gleich zu Beginn der Verhandlung gestand der 21-Jährige die Verwaltigungen zweier Senioren.

Mit einem Geständnis hat am Donnerstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Altenheim-Mörder von Herford begonnen. Der 21-Jährige gab vor dem Bielefelder Landgericht zu, zwei Heimbewohnerinnen vergewaltigt zu haben. Der Tod einer der beiden Frauen sei allerdings nicht beabsichtigt gewesen. In einer Erklärung räumte der Maurer ein, im Januar 2003 in das Zimmer einer 94-jährigen Rentnerin eingebrochen zu sein. Dort vergewaltigte er die Frau. Sie starb noch während der Tat an zahlreichen Knochenbrüchen.

Zwei Monate zuvor, im Dezember 2002, drang er in das Zimmer einer 86-Jährigen ein. Sie wurde von ihm ebenfalls vergewaltigt. Im November habe er schon einmal erfolglos versucht, sich an einer Altenheimbewohnerin zu vergehen. Die Frau habe sich allerdings so erheblich gewehrt, dass er von ihr abgelassen habe. Der 21-Jährige sagte vor Gericht, er sei als Kind von seinem 83-jährigen Nachbarn mehrfach sexuell missbraucht worden.

Vor den Taten Alkohol und Szenedrogen konsumiert

Vor den Taten hatte der arbeitslose Handwerker nach eigenen Angaben in einer Diskothek Alkohol und Szenedrogen konsumiert. Er sei dadurch enthemmt worden. Ausschlaggebend für den anormalen Wunsch nach Sex mit älteren Frauen sei ein Erlebnis in einer Pommesbude gewesen. Dort habe ihn eine Rentnerin angesprochen und mit ihm schlafen wollen. Damals sei er allerdings erschreckt geflüchtet, schilderte der Angeklagte dem Gericht.

Auf die Spur des 21-Jährigen kam die Polizei mit einem groß angelegten Speicheltest. 3000 Männern aus der Umgebung des Altenheims wurde eine Genprobe entnommen. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Nach den Taten wurden die Herforder Altenheime unter Polizeischutz gestellt.

Eingeschränkte Schuldfähigkeit

Die Staatsanwaltschaft geht von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Neben der Bestrafung will die Anklagebehörde wegen einer "hohen Rückfallgefahr" die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erreichen. Für den Prozess sind insgesamt drei Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 11. Februar gesprochen werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort