Messerangreifer von Brokstedt NRW prüft Wiederaufnahme von vier Verfahren

Düsseldorf/Brokstedt · Ende Januar griff ein 33-Jähriger in einer Regionalbahn von Kiel nach Hamburg Passanten mit einem Messer an. Nun wird geprüft, ob die Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter wieder aufgenommen werden. Warum manche Akten bereits geschlossen wurden.

Mitarbeiter der Spurensicherung sind auf einem Bahnsteig in Brokstedt im Einsatz. Das Land NRW prüft nun die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Täter, der in einem Regionalzug Menschen mit einem Messer angegriffen hatte.

Mitarbeiter der Spurensicherung sind auf einem Bahnsteig in Brokstedt im Einsatz. Das Land NRW prüft nun die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Täter, der in einem Regionalzug Menschen mit einem Messer angegriffen hatte.

Foto: dpa/Jonas Walzberg

Die Justiz in NRW prüft in vier Fällen, ob sie Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter von Brokstedt wieder aufnimmt. Das geht aus einem vertraulichen Papier des Düsseldorfer Innenministeriums hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach gab es in NRW zwischen September 2015 und Januar 2021 genau 24 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Mann. Die meisten Verfahren wurden eingestellt, rechtskräftig verurteilt wurde der Mann nur drei Mal.

Der 33-Jährige soll in der Regionalbahn von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf Fahrgäste eingestochen haben. Eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger starben, fünf Menschen wurden verletzt. Der Angreifer war schließlich von anderen Fahrgästen überwältigt und von der Polizei auf dem Bahnhof von Brokstedt festgenommen worden.

In NRW hatte der staatenlose Palästinenser als Flüchtling unter anderem in Euskirchen gelebt. Die Stadt taucht 16 Mal als Tatort in der Liste der Verfahren auf. Insgesamt wurde der Mann unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Drogen, sexueller Belästigung, Sachbeschädigung, Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung Widerstandsunfähiger, Schwarzfahrens und Hausfriedensbruchs angezeigt.

Laut dem vertraulichen Papier des Innenministeriums wurden manche Verfahren wegen Geringfügigkeit oder einem fehlenden hinreichenden Tatverdacht eingestellt. Nach der Unterschlagung eines Fahrrads für 700 Euro wurde dagegen Anklage erhoben – der Beschuldigte war aber nicht mehr zu finden. Daher wurde auch hier die Akte geschlossen.

Mehrere Verfahren wurden zudem wegen des Paragrafen 154 der Strafprozessordnung eingestellt. Heißt: Ein zu erwartendes Urteil würde im Vergleich zu einem anderen, das noch aussteht, nicht ins Gewicht fallen. Solche Fälle sollen nun noch mal überprüft werden.

(lst/dpa)
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