Rassistischer Brandanschlag in Saarlouis Verdächtiger schon vor 30 Jahren verhört – warum er erst jetzt festgenommen wurde

Saarlouis · Im Fall des 1991 bei einem Brandanschlag getöteten Samuel Yeboah nimmt die Polizei einen mutmaßlichen Täter fest – und räumt Fehler ein. Den heute Mordverdächtigen hatte sie schon vor 30 Jahren vernommen.

Ein Polizeiwagen steht in der Aussenstelle des Bundesgerichtshof (BGH). Dort fand beim Ermittlungsrichter des BGH die Haftprüfung eines Rechtsextremisten statt, der verdächtigt wird an einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis vor rund 30 Jahren beteiligt gewesen zu sein.

Ein Polizeiwagen steht in der Aussenstelle des Bundesgerichtshof (BGH). Dort fand beim Ermittlungsrichter des BGH die Haftprüfung eines Rechtsextremisten statt, der verdächtigt wird an einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis vor rund 30 Jahren beteiligt gewesen zu sein.

Foto: dpa/Uli Deck

Mehr als 30 Jahre sind vergangen, seit Samuel Yeboah bei einem rassistischen Brandanschlag in Saarlouis starb. In der Nacht auf den 19. September 1991 versperrten ihm die tödlichen Flammen den Weg aus dem früheren Hotel „Weißes Rössl“ im Stadtteil Fraulautern. Das Haus in der Saarlouiser Straße war damals eine Unterkunft für Geflüchtete. Yeboah bewohnte eine schmale Dachkammer. Der aus Ghana geflüchtete 27-Jährige konnte sich vor dem Feuer nicht mehr retten. Er habe schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung erlitten, „die noch am Tattag zu seinem Tod führten“, wie Generalbundesanwalt Peter Frank an diesem Montagmorgen erklären lässt.

Nach mehr als 30 Jahren haben Einsatzkräfte der saarländischen Polizei in Saarlouis nun einen 50-jährigen Mann festgenommen. Peter Werner S. steht im Fall Yeboah unter dringendem Mordverdacht. Den Brand soll er „aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus“ gelegt haben. Als mutmaßlicher Einzeltäter. Peter S. soll in den Neunzigerjahren einer der führenden Neonazis in Saarlouis gewesen sein. Nach SZ-Informationen soll der damals 20-Jährige nach dem Brand von der Polizei vernommen worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Unbekannt. Sie schloss die Akten nach einem knappen Jahr. Der Fall Yeboah blieb beinahe drei Jahrzehnte ungeklärt.

Der Generalbundesanwalt wirft S. neben dem Tötungsdelikt auch versuchten Mord an 20 weiteren Menschen sowie Brandstiftung mit Todesfolge vor. Denn in der Asylbewerberunterkunft übernachtete in der Tatnacht nicht nur Yeboah. Zwei seiner Mitbewohner erlitten Knochenbrüche, als sie aus einem Fenster des zweistöckigen Gebäudes sprangen. Das Haus hätte für alle zur Todesfalle werden können.

Peter S. befindet sich seit geraumer Zeit wieder im Fokus der Ermittler. Im Januar 2021 durchsuchten Beamte des Staatsschutzes und der Operativen Einheit die Wohnung und den Arbeitsplatz des Mannes. Generalbundesanwalt Frank hatte die Ermittlungen im April 2020 an sich gezogen, weil „gravierende Anhaltspunkte auf einen rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund des Anschlags“ hindeuteten. Zuvor hatte im saarländischen Landespolizeipräsidium die eigens gegründete Sonderkommission „Welle“ den Fall Yeboah nach einem Hinweis neu aufgerollt.

Seit diesem Montag befindet sich S. wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Neue Erkenntnisse der Ermittler liegen dem offenbar nicht zugrunde. „Es gibt keine neuen Beweismittel, sondern nur eine Neubewertung der vorhandenen“, sagt sein Strafverteidiger Professor Guido Britz. Nach SZ-Informationen soll S. außerhalb des Saarlandes inhaftiert werden, in der JVA Koblenz.

Generalbundesanwalt Frank geht davon aus, dass der mutmaßliche Mörder am späten Abend des 18. September 1991 eine Gaststätte in Saarlouis besuchte. Dort soll sich Peter S. „mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen unter anderem über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda“ ausgetauscht haben. Im sächsischen Hoyerswerda hatte damals ein mehrtägiger Gewaltexzess von Rechtsradikalen begonnen.

Die Gesprächspartner von S. sollen laut Bundesanwaltschaft deutlich gemacht haben, „dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden“. Als die Kneipe schloss, soll sich S. zum Wohnheim in der Saarlouiser Straße begeben, im Erdgeschoss an der Treppe Benzin ausgegossen und angezündet haben. Das Feuer soll sich in hohem Tempo im Treppenhaus ausgebreitet haben.

Brandanschläge häuften sich zu dieser Zeit im Saarland. Ebenfalls in Saarlouis stießen Polizisten im September 1992 in einem Flüchtlingsheim auf eine Rohrbombe mit 900 Gramm Sprengstoff. Das Landeskriminalamt richtete die Sonderkommission „Rechts“ ein, das Innenministerium erhöhte den Druck: „Wir wollen Festnahmen.“

Nach dem tödlichen Brandanschlag wurde Saarlouis in einem Atemzug mit Mölln, Solingen oder Hoyerswerda genannt. Über Jahre galt die heimliche Hauptstadt des Saarlandes als Hochburg einer militanten rechtsextremen Szene. Zeitweise existierte die „Kameradschaft Horst Wessel Saarlautern“, die sich in ihrer Namensgebung des eingedeutschten Ortsnamens von Saarlouis aus der NS-Zeit bediente.

Peter S. gehörte offenbar zu den lokalen Szenegrößen. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ soll der jetzt Festgenommene bei Neonazi-Demos als Ordner fungiert haben und im August 1996 zu einem unangemeldeten Gedenkmarsch für Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß nach Worms aufgebrochen sein. Dort marschierten nachweislich die späteren Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) auf.

Einen fremdenfeindlichen Hintergrund im Fall Yeboah wollte man im Saarlouiser Rathaus lange nicht als gegeben ansehen. Noch 2016 erklärte der inzwischen verstorbene Oberbürgermeister Roland Henz (SPD), man leugne den Brandanschlag nicht. „Aber bis heute, anders als anderswo, gibt es keine eindeutigen Beweise für einen rassistischen Anschlag.“ Nicht nur Henz konnte auf die Ermittlungen verweisen, die vor Jahrzehnten ergebnislos verlaufen waren.

Nach dem jetzigen Haftbefehl gegen Peter S. meldete sich auch Polizeipräsident Norbert Rupp zu Wort: „Ich entschuldige mich im Namen des Landespolizeipräsidiums dafür, dass offensichtlich auch Defizite in der damaligen Polizeiarbeit zur Einstellung der Ermittlungen geführt haben.“ So etwas dürfe sich nicht wiederholen. Rupp hatte 2020 eine interne Arbeitsgruppe namens „Causa“ eingerichtet, um mögliche Ermittlungspannen aufzuarbeiten. Die Polizei habe in ihrer damaligen Organisationsstruktur „in Teilen nicht richtig funktioniert“, räumte er nun ein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort