Tatverdächtige fordert hohe Abfindung Verdächtige zu Bluttat in Potsdamer Behindertenheim mit vier Toten klagt gegen Kündigung

Potsdam · Ende April wurden in Potsdam in einer Einrichtung vier Menschen mit Behinderung getötet. Jetzt wird zunächst vor einem Potsdamer Arbeitsgericht verhandelt. Dort wehrt sich die Pflegekraft gegen die Kündigung durch den Arbeitgeber.

 Eine Frau betrachtet vor dem Thusnelda von Saldern Haus der Einrichtung Oberlinhaus die Blumen und Beileidsbekundungen.

Eine Frau betrachtet vor dem Thusnelda von Saldern Haus der Einrichtung Oberlinhaus die Blumen und Beileidsbekundungen.

Foto: dpa/Soeren Stache

Nach dem vierfachen Tötungsdelikt in einer Potsdamer Behinderteneinrichtung Ende April hat am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht der brandenburgischen Landeshauptstadt eine Güteverhandlung über eine Kündigungsschutzklage der Tatverdächtigen stattgefunden. Der Anwalt der Pflegekraft gab an, dass er der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus eine Lohnfortzahlung bis Ende des Jahres sowie eine Abfindung in Höhe von 81.600 Euro vorgeschlagen habe.

Nach Angaben der Richterin hatte das Oberlinhaus der Pflegekraft Anfang Mai zunächst aus personen- und verhaltensbedingten Gründen gekündigt und dann noch eine Verdachtskündigung ausgesprochen. Die Vorsitzende Richterin habe eine Aussetzung des Verfahrens nach Paragraf 149 der Zivilprozessordnung erörtert. Die Verhandlung kann demnach ausgesetzt werden, wenn die Erkenntnisse eines Strafverfahrens von Einfluss auf die Entscheidung sind.

Der Anwalt der Pflegekraft erklärte, aus seiner Sicht sei das Oberlinhaus schadenersatzpflichtig. Es habe zugelassen, dass in Früh- und Spätschichten nur zwei Pflegekräfte bis zu 20 Menschen mit schwersten Behinderungen betreuen müssten. Der Arbeitgeber habe nicht auf die Anzeichen von Überlastung bei der Tatverdächtigen reagiert, die 32 Jahre in dem Haus beschäftigt gewesen sei.

Der Anwalt des Oberlinhauses erklärte, die Forderung nach Abfindung sei auch mit Blick auf die Hinterbliebenen der Toten unannehmbar. Aus Sicht der Pflege-Einrichtung sei nur die sofortige Kündigung möglich. „Dass die Klägerin an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt und Hilfsbedürftige pflegt, ist doch nicht vorstellbar.“

Die 51-jährige Tatverdächtige soll am 29. April vier Bewohner des Oberlinhauses in Potsdam getötet und ein fünftes Opfer schwer verletzt haben. Das Oberlinhaus sprach ihr im Mai die außerordentliche Kündigung aus, wogegen sie sich mit einer Klage wehrt.

Die beiden Parteien haben im Verfahren vor dem Arbeitsgericht nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, sind beide Seiten gegen eine Aussetzung des Verfahrens. Die tatverdächtige Klägerin ist inzwischen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

(c-st/dpa/AFP)
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