Drei Stunden auf Trittbrett Blinder Passagier fährt 237 Kilometer auf Güterzug

Kassel (RPO). So hatte der Reisende sich seine Zugfahrt sicherlich nicht vorgestellt: Ein blinder Passagier ist in der Nacht zum Montag 237 Kilometer auf einem Güterzug gefahren. Weil der 30-Jährige nicht länger auf einen Personenzug hatte warten wollen, war er gegen 23.00 Uhr im Bahnhof von Hemsbach in Baden-Württemberg auf einen langsam fahrenden Güterzug aufgesprungen.

 Bei der Bahn wiederholen sich in den vergangenen Wochen Pannen im Güterverkehr.

Bei der Bahn wiederholen sich in den vergangenen Wochen Pannen im Güterverkehr.

Foto: Julian Omonsky

Der Mann habe gehofft, den Zug im etwa fünf Kilometer entfernten Heppenheim wieder verlassen zu können. Dies sei jedoch nicht möglich gewesen, da der Zug beschleunigt habe, hieß es in der Mitteilung der Polizei Kassel. Erst nach 237 Kilometern habe er den Zug aufgrund eines betriebsbedingten Haltes wieder verlassen können.

Bis dahin habe der blinde Passagier auf einem Trittbrett stehend ausharren müssen und sich während der ganzen Fahrt lediglich an einer Geländerstange festhalten können. Der verängstigte Mann alarmierte per Handy seine Freundin, schilderte ihr seine missliche Lage und setzte so eine Fahndung in Gange, wie die Polizei schrieb. Da der Hemsbacher nicht wusste, auf welchem Zug er sich befand, wurden durch die alarmierte Bundespolizei mehrere Güterzüge angehalten und nach dem Mann abgesucht.

Nach der Odyssee konnte der sich schließlich selbst retten: Als der Zug gegen 02.00 Uhr im nordhessischen Edermünde (Landkreis Kassel) betriebsbedingt halten musste, stieg der völlig durchgefrorene Mann vom Zug ab. Den Beamten der Bundespolizeiinspektion Kassel erklärte er, er habe sich in große Gefahr begeben und bereue seine Tat. Der stark unterkühlte Mann wurde von den Bundespolizisten in die Notaufnahme der Städtischen Kliniken Kassel gebracht. Der Trittbrettfahrer muss sich nun wegen des Verdachts des unbefugten Benutzens von Einsenbahnfahrzeugen verantworten. Mögliche zivilrechtliche Schadensansprüche durch die Deutschen Bahn AG sind nicht ausgeschlossen.

(AP)
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