Eichstätt Bistum verbietet Teufelsaustreibung

München (RPO). Ein Pfarrer aus dem Bistum Eichstätt hat eine Teufelsaustreibung vorgenommen. Damit hat er sich über offizielle Weisungen hinweggesetzt.

Dem Priester im Ruhestand sei der Exorzismus inzwischen ausdrücklich untersagt worden, teilte das Bistum Eichstätt am Mittwoch mit. Mehrere Medien hatten über Austreibungsrituale des Geistlichen berichtet.

In einem klärenden Gespräch habe der Generalvikar des Bistums den Pfarrer darauf hingewiesen, dass ihm eine im Juni 1997 erteilte Erlaubnis, den Exorzismus zu sprechen, bereits im November 2005 entzogen worden sei, hieß es.

Der Priester habe ausdrücklich sein Bedauern erklärt, dass er einen Exorzismus gesprochen und damit gegen die Anordnung verstoßen habe, erklärte das Bistum. Der Geistliche verpflichte sich, in Zukunft weder einen Exorzismus noch sogenannte Befreiungsgebete zu sprechen. Für entsprechende Anfragen stehe er nicht mehr zur Verfügung.

Rundfunkberichte, wonach in der katholischen Kirche der umstrittene Austreibungsritus - sogar mit Erlaubnis von Bischöfen - noch immer regelmäßig betrieben wird, hatten kürzlich für Aufregung gesorgt. Das Erzbistum Paderborn hatte drei Teufelsaustreibungen bestätigt.

(ap)
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