Holocaust-Leugner Bischof Williamson wehrt sich gegen Strafbefehl

Hamburg (RPO). Der Holocaust-Leugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson wehrt sich gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Regensburg. Diese hatte vergangene Woche Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt, da Williamson in einem im Januar ausgestrahlten Interview mit dem schwedischen Fernsehen den Holocaust geleugnet hatte.

Williamson bezweifelte jetzt im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", dass der gegen ihn beantragte Strafbefehl rechtlich zulässig sei. Ausschlaggebend für die Strafwürdigkeit sei, "ob ich der Veröffentlichung meines Interviews in Deutschland zugestimmt habe", sagte er dem Blatt. Das sei nicht der Fall gewesen. Williamson hatte Anfang Januar eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung seines Interviews im Internet durch das schwedische Fernsehen in die Wege geleitet, scheiterte damit aber vor Gericht.

Die Begründung des Strafbefehls kennt Williamson nach eigenen Worten zwar noch nicht. Die ihm drohende Geldstrafe bezifferte er aber auf 12.000 Euro und nannte sie "überraschend hoch". Bei Annahme eines solchen Strafbefehls gelte er in der Bundesrepublik als vorbestraft.

Der Präsident des Amtsgerichts Regensburg, Johann Plöd, hatte am Donnerstag bestätigt, dass ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Strafbefehl gegen Williamson eingegangen sei. Binnen einer Woche solle entschieden werden, ob dem Antrag stattgegeben werde, kündigte er an.

Williamsons deutscher Rechtsanwalt Matthias Loßmann hatte bereits am Freitag erklärt, er erwäge, gegen den drohenden Strafbefehl vorzugehen. Die Beweislage sei "dünn". Es lägen keine für das Gericht verwertbaren Aussagen der schwedischen TV-Journalisten vor, sagte er dem "Tagesspiegel". Ein Schreiben des schwedischen TV-Unternehmens, wonach es keine Absprachen mit Williamson gegeben habe, das Interview nur in Schweden zu zeigen, habe für das juristische Verfahren in Deutschland keine Bedeutung.

(DDP/felt)
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