Gericht: Gruppenfahrräder sind Verkehrshindernis "Bierbike-Verbot" in der Innenstadt von Münster
Münster · In der Innenstadt von Münster dürfen keine "Bierbikes" mehr fahren. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die 5,30 Meter langen und 2,30 Meter breiten Gruppenfahrräder mit Theke und Zapfanlage wurden als Verkehrshindernis eingestuft.
Ein Bierbike-Betreiber aus Münster hatte auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis geklagt, die ihm von der Stadt verweigert worden war. Als Begründung hatte das Ordnungsamt erklärt, Bierbikes seien zu langsam und verursachten Staus. A
ußerdem sei die bis zu 15 Personen starke Besatzung oft betrunken (AZ.: 8K 2060/12). Auch in anderen Städten hatte es schon juristische Auseinandersetzungen um die Bierbikes gegeben.