Landgericht Gießen verhängt Verwarnung Bibel-Eltern verlieren Prozess um Schulpflicht

Gießen (rpo). Um "ihre Kinder keusch und rein" erziehen zu können, hat ein Elternpaar aus Hessen seine Kinder aus der Schule genommen. Das Landgericht Gießen hat noch einmal eine letzte Warnung ausgesprochen.

Das Landgericht verwarnte das aus dem oberhessischen Vogelsbergkreis stammende Ehepaar und drohte eine Geldstrafe von insgesamt 1.600 Euro an, sollten die Eheleute weiter gegen die gesetzliche Schulpflicht verstoßen. Einige der insgesamt acht Kinder des Ehepaares haben bereits seit mehr als zwei Jahren keine Schule mehr besucht.

Gewissensnotstand?

Die Vorsitzende Richterin Gertraud Brühl sagte, die Eltern könnten sich bei der Verweigerung der Schulpflicht nicht auf die grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen und handelten daher gesetzwidrig. Ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Alsfeld, das bei den Eltern einen Gewissensnotstand gesehen hatte, hob das Landgericht auf. Die Kammer folgte in ihrem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Er und seine Frau hätten versucht, ihre acht Kinder "keusch und rein zu erziehen, wie es die Bibel vorgibt", erklärte der Vater. Die Schule dagegen habe die Schamgefühle der Kinder mit Füßen getreten und ihren kindlichen Glauben verletzt. Daher habe er sich nach sieben Jahren entschlossen, seine Kinder aus der Schule zu nehmen: "Wir wollen ihnen das Beste bieten, das wir haben."

Viel zu früh

Rechtsanwältin Gabriele Eckermann sagte, die Eheleute seien "keine Rebellen gegen die Rechtsordnung". Vielmehr garantiere schon das Grundgesetz Gewissensfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern. Glaubens- und Erziehungsfreiheit würden aber beeinträchtigt, wenn die Eltern gezwungen würden, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken, wo sie viel zu früh an das Thema Sex herangeführt würden: "Wenn sie die Kinder in die Schule schicken, verletzen sie jeden Tag Gottes Gebot."

Dagegen erklärte Oberstaatsanwalt Volker Uhl, es sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar, dass der Staat seine Befugnisse überschritten habe. Die Kinder der Familie seien keiner systematischen Umerziehung oder Indoktrination ausgesetzt worden. Dass die Kinder beim Kontakt mit der Gesellschaft Gefahren ausgesetzt seien, könne nicht dadurch verhindert werden, dass die Kinder permanent zu Hause von den Eltern behütet würden.

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