BGH muss Urteil prüfen Verteidiger von Beate Zschäpe reichen Revisionsbegründung ein

München · Die Verteidiger der wegen Mordes verurteilten Beate Zschäpe haben beim Oberlandesgericht München ihre Revisionsbegründung eingelegt. Der Bundesgerichtshof muss das Urteil nun prüfen.

 Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt den Gerichtssaal im Oberlandesgericht München. Archivfoto.

Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt den Gerichtssaal im Oberlandesgericht München. Archivfoto.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Gerichtssprecher Florian Gliwitzky hat das nun am Montag bestätigt, nachdem zuvor der SWR darüber berichtet hatte. Nach OLG-Angaben reichten sowohl ihr Anwalt Mathias Grasel als auch die Pflichtverteidiger Wolfgang Heer und Anja Sturm die Begründung ein. Nach Informationen des SWR umfasst die Schrift von Heer und Sturm 2300 Seiten.

Die Bundesanwaltschaft, die Revision gegen das Urteil gegen den Mitangeklagten André E. eingereicht hat, hat für ihre Begründung etwas mehr Zeit. Wie der SWR berichtete, fehlten bei dem ausgedruckten Urteilsexemplar, das an sie gesandt wurde, ursprünglich vier Seiten. Es musste nochmal geschickt werden. Gerichtssprecher Gliwitzky bestätigte das.

Ende April hatte das Gericht auf 3025 Seiten die Urteilsgründe vorgelegt - fast zwei Jahre nach dem Ende des Mammutverfahrens um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Zschäpe war am 11. Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss das Urteil nun überprüfen - allerdings ausschließlich auf formale oder inhaltliche Rechtsfehler. Er klärt die Sache nicht weiter auf. Es werden also beispielsweise keine Zeugen gehört. Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Hat die Revision Erfolg, heben die Richter das Urteil ganz oder teilweise auf. Im äußersten Fall müsste also der gesamte Prozess nochmals neu aufgerollt werden.

(anst/dpa)
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