Urteil zu Mietrecht Vermieter dürfen krankem Ehepaar erstmal nicht kündigen

Karlsruhe · Wenn gekündigte Mieter schwere gesundheitliche Probleme vorbringen, um sich gegen die Räumung ihrer Wohnung zu wehren, müssen Gerichte dem sorgfältig nachgehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

 Nicht immer darf ein Mietvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.

Nicht immer darf ein Mietvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.

Foto: dpa, sja;kde

Wenn einem Mieter gekündigt wird, der schwere gesundheitliche Probleme hat, kann das ein Härtefall sein. Der zuständige Richter hat sich laut einem am Mittwoch gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sehr genau anzuschauen, welche Folgen der Umzug für den Betroffenen haben könnte und wie wahrscheinlich es ist, dass diese eintreten. Konkret ging es um einen Streit aus Sinzheim bei Baden-Baden. Dort will eine junge Familie ihr Haus aus Platzgründen für sich allein und hat einem betagten Ehepaar die Wohnung gekündigt.

Die Mieter wehren sich gegen die Räumungsklage. Dem 87 Jahre alten Mann, der an einer beginnenden Demenz leide, sei kein Umzug mehr zuzumuten. Bis auf Weiteres können die beiden nun bleiben. Denn das zuständige Landgericht muss den Fall auf Geheiß des BGH gründlicher prüfen. (Az. VIII ZR 270/15)

(rent/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort