BGH-Urteil Schwuler darf keine Vaterschaft für Embryonen anmelden

Karlsruhe · Ein homosexueller Mann aus Deutschland ist mit dem Versuch gescheitert, sich als Vater von neun Embryonen anerkennen zu lassen, die mit seinem Sperma in Kalifornien gezeugt wurden.

BGH-Urteil: Schwuler darf keine Vaterschaft für Embryonen anmelden
Foto: ap

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Beschwerde des Mannes in letzter Instanz ab, wie am Montag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Der Mann lebt mit seinem Partner und drei von Leihmüttern geborenen Töchtern zusammen. Er hatte seinen Wunsch damit begründet, die in einer US-Klinik eingefrorenen Embryonen "zur Geburt führen" zu wollen.

Nach seinen Angaben entstanden die Embryonen bei der Zeugung der beiden jüngeren Töchter mithilfe gespendeter Eizellen. Eine Leihmutter in Kalifornien brachte die Mädchen 2012 zur Welt.

Die Karlsruher Richter beurteilten den Fall nach deutschem Abstammungsrecht. Dort ist eine Feststellung der Vaterschaft noch vor der Geburt aber nicht vorgesehen, wie es in dem nun veröffentlichten Beschluss vom 24. August heißt. Vater eines Kindes sei zunächst einmal der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist - und ob ein Kind ehelich geboren wird, könne nicht schon im Voraus beantwortet werden. In Deutschland ist Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz verboten.

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort