BGH-Urteil Ex-Partner muss geschenktes Geld zurückgeben

Karlsruhe · Mit 100.000 Euro unterstützten die Schwiegereltern in spe den Hauskauf. Knapp zwei Jahre später war die Beziehung vorbei. Der BGH urteilte: Der Mann muss das Geld zurückzahlen. Denn so schnell war mit einer Trennung nicht zu rechnen.

 Eurobanknoten liegen in einem Briefumschlag auf einem Tisch.

Eurobanknoten liegen in einem Briefumschlag auf einem Tisch.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Der Bundesgerichtshof (BGH) sorgt für klarere Verhältnisse beim Umgang mit größeren Geldgeschenken der Schwiegereltern nach einer Trennung oder Scheidung. Der Ex-Partner muss seinen Anteil nur dann zurückzahlen, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell in die Brüche geht, wie aus einem am Dienstag verkündeten Urteil hervorgeht.

In allen anderen Fällen treffe die Redensart „Geschenkt ist geschenkt“ die Rechtslage recht gut, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck in Karlsruhe. Das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, gehe der Schenker ein.

Ob das Paar verheiratet war oder ohne Trauschein zusammenlebte, spielt für die obersten Zivilrichter keine Rolle. Wer ein Grundstück verschenke oder Geld dafür, hege typischerweise die Erwartung, dass die Immobilie „zumindest für einige Dauer“ gemeinsam genutzt werde, hieß es zur Begründung.

Außerdem ist das geschenkte Geld in Zukunft entweder ganz oder gar nicht zurückzuzahlen – bisher hatten die Gerichte die Ansprüche oft nach der Beziehungsdauer berechnet.

Der Kläger muss den Eltern seiner langjährigen Partnerin einen Großteil des erhaltenen Geldes trotzdem zurückgeben. Das Paar hatte für den Kauf eines Hauses im Berliner Umland mehr als 100.000 Euro bekommen.

Keine zwei Jahre später war Schluss – so schnell, dass die Eltern damit nach Auffassung des Senats nicht hatten rechnen müssen.

Eine kleine Summe darf der Mann nur deshalb behalten, weil das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) das so entschieden hatte. Dieses Urteil selbst hatten die Schwiegereltern nicht angefochten.

(jms/dpa)
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