Gerichtsurteil BGH erleichtert Tierhaltung in Mietwohnungen

Karlsruhe (RPO). Gute Nachrichten für Tierfreunde: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine häufig verwendete Vertragsklausel zur Tierhaltung in Mietwohnungen gekippt. Die Bestimmung, wonach jede Tierhaltung außer der von Ziervögeln und Zierfischen der Zustimmung des Vermieters bedarf, erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch für unwirksam.

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Foto: AFP

Die Klausel benachteilige Mieter unangemessen, hieß es zur Urteilsbegründung. Denn auch andere kleine Haustiere, wie Schildkröten oder Hamster würden in Käfigen gehalten und gehörten zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Klausel zufolge bedarf aber auch diese Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters, wie der BGH erklärte.

Da als Folge dieses Urteils nun in zahlreichen Mietverträgen keine wirksamen Regelungen mehr zur Tierhaltung bestehen, müssen Mieter und Vermieter nun im Einzelfall über die Hautierhaltung verhandeln. In dem Urteil heißt es, dass es keine schematische Lösung geben könne.

Bei der Haltung von Tieren müsse eine umfassende Abwägung zwischen den Interessen des Mieters, des Vermieters und der weiteren Beteiligten erfolgen.

(ap)
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