Lebenslange Haft BGH bestätigt Mordurteil gegen Ex-Krankenpfleger Högel
Karlsruhe · Das Mordurteil gegen den wegen einer beispiellosen Serie von Patiententötungen verurteilten früheren Krankenpfleger Niels Högel ist rechtskräftig. Er muss lebenslang in Haft.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes bestätigt. Die Richter dort hatten Högel im Juni vergangenen Jahres wegen 85 Morden verurteilt. In weiteren 15 angeklagten Fällen sprachen sie ihn damals frei.
Demnach muss Högel, der zuvor in zwei separaten Prozessen schon wegen sechs Tötungen verurteilt wurde, lebenslang in Haft und darf zudem niemals wieder als Krankenpfleger arbeiten. Der Verurteilte selbst und ein Nebenkläger fochten das Urteil mit einer Revision beim BGH an. Im Fall des Nebenklägers hatte das Oldenburger Landgericht laut BGH keine hinreichende Beweise dafür gesehen, dass Högel auch dessen Verwandten getötet hatte.
Die Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den Strafsenat habe keinen Rechtsfehler ergeben, erklärte der BGH. Sämtliche Rügen seien ohne Erfolg geblieben. Die kompletten Verfahrensunterlagen inklusive Stellungnahmen waren dem BGH im März zugegangen.
Högel war in den Kliniken in Oldenburg und in Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig. Er tötete nach Feststellung des Landgerichts im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni 2005 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte, die zu einem Herzstillstand oder Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Dabei ging es ihm in erster Linie darum, sich danach um die Reanimation der Patienten bemühen zu können und vor Kollegen zu glänzen.
In dem Komplex stehen weitere Verfahren gegen Ex-Klinikmitarbeiter aus Delmenhorst und Oldenburg im Raum.