Michael Rook muss hinter Gitter BGH bestätigt Haftstrafe für Ex-Media-Markt-Chef

Augsburg/Karlsruhe · Der ehemalige Deutschland-Chef von Media Markt, Michael Rook, muss wegen Bestechlichkeit ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf eine Revision Rooks gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Augsburg zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.

 Michael Rook kommt um eine Gefängnisstrafe nicht herum.

Michael Rook kommt um eine Gefängnisstrafe nicht herum.

Foto: dpa, Stefan Puchner

Der ehemalige Deutschland-Chef von Media Markt, Michael Rook, muss wegen Bestechlichkeit ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf eine Revision Rooks gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Augsburg zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.

Das Augsburger Urteil sei damit rechtskräftig, teilte Gerichtssprecher Claus Pätzel am Montag in Augsburg mit. Eine Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Gerichts hatte Rook im Dezember 2012 nach rund sechsmonatiger Verhandlung verurteilt, weil er sich nach Ansicht der Richter zusammen mit einem anderen Media-Markt-Manager von einem Unternehmer hatte schmieren lassen. Der Unternehmer habe erreichen wollen, dass seine Mitarbeiter in Media-Markt-Filialen DSL-Verträge anbieten können.

Die beiden führenden Media-Markt-Mitarbeiter sollen so rund zwei Millionen Euro unter sich aufgeteilt haben. Rook hatte die Vorwürfe in dem Prozess bis zum Schluss vehement bestritten, seine Verteidiger wollten einen Freispruch erreichen.

Der BGH bestätigte nun allerdings den Augsburger Richterspruch weitgehend. "Von den 63 verurteilten Fällen der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr stellte der Bundesgerichtshof lediglich 3 Fälle wegen Verjährung ein", teilte Justizsprecher Pätzel mit. Die übrigen 60 Fälle und auch die verhängte Haftstrafe seien in vollem Umfang von den Karlsruher Richtern bestätigt worden.

(dpa)
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