Urteil in Stuttgart Bewährungsstrafe für Terrorunterstützer

Stuttgart · Für zwei Überweisungen an die Terrorgruppe Islamische Dschihad-Union hat das Stuttgarter Oberlandesgericht einen 25-Jährigen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Mann aus Klettgau im Jahr 2008 insgesamt 524 Euro an die Terroristen überwiesen hatte.

Eine dritte Überweisung von 100 Euro wurde nach einem Geständnis des Angeklagten und einer Verständigung von Bundesanwaltschaft, Verteidigung und Gericht beim Urteil nicht berücksichtigt.

Das Geständnis und eine laut Oberstaatsanwältin Cornelia Zacharias "sehr gute Sozialprognose" hatten für Strafforderungen am unteren Ende der möglichen Bandbreite von sechs Monaten bis zehn Jahren gesorgt. Die Bundesanwaltschaft plädierte am Donnerstag auf zwölf Monate, die Verteidigung auf neun Monate Haft, jeweils ausgesetzt zur Bewährung.

Der Mann hatte sich im Prozess von den Zielen der terroristischen Vereinigung distanziert. Diese will unter anderem den westlichen Einfluss in Afghanistan mindern und die Taliban wieder einsetzen.

Richter Claus-Friedrich Wilke sprach neben der Haftstrafe auch eine Geldstrafe aus. Sie lag mit 750 Euro etwa auf Höhe eines halben Monatsgehalts des Mannes. Der Verurteilte muss den Betrag an die Oberst-Schöttler-Versehrten-Stiftung überweisen. Die Organisation unterstützt Soldaten, Polizisten und zivile Helfer, die bei Auslandseinsätzen verletzt wurden. Der 25-Jährige kündigte an, auf eine Revision zu verzichten.

(dpa)
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