Doktorarbeit gegen Geld Bestechlicher Jura-Professor muss in Haft

Hildesheim (RPO). Ein Jura-Professor aus Niedersachsen muss hinter Gitter, weil er sich hat bestechen lassen. Das Landgericht Hildesheim hat den 53-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Er hatte sich Doktorarbeiten von Studenten bezahlen lassen.

 Der Juraprofessor hat sich der Bestechlichkeit schuldig macht.

Der Juraprofessor hat sich der Bestechlichkeit schuldig macht.

Foto: ddp, ddp

Er habe sich "wegen Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall" strafbar gemacht, sagte Richter Peter Peschka. Der Hochschullehrer der Universität Hannover sei schuldig, zwischen 1998 und 2005 für die Betreuung von 68 Doktoranden von einer Promotionsagentur 156.000 Euro erhalten zu haben, obwohl dies Teil seines Aufgabengebiets an der Uni war. Der Jurist hatte ein Geständnis abgelegt.

Die Betreuung von Doktoranden gehöre zu den Dienstpflichten des Professors, betonte Peschka. Der Aufwand sei durch das Professorengehalt abgedeckt, dafür dürfe ein Lehrstuhlinhaber keine zusätzlichen Leistungen verlangen. Mit der Tat habe er seine Vorbildfunktion verletzt. Staatsanwalt und Verteidigung verzichteten auf Revision.

Staatsanwalt wollte härtere Strafe

Mit dem Urteil folgte die Wirtschaftsstrafkammer einer Vereinbarung mit Professor und Staatsanwaltschaft, die dem einstigen Lehrstuhlinhaber der Universität Hannover ein relativ mildes Urteil gegen ein umfassendes Geständnis versprach. Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, die Verteidigerin auf eine Strafe von drei Jahren plädiert.

Die Anklage hatte dem Professor auch zur Last gelegt, Studentinnen gegen sexuelle Hingabe bei der Benotung bevorzugt oder ihnen einen Uni-Job verschafft zu haben. Diese Vorwürfe spielten beim Urteil keine Rolle mehr. Zwei ehemalige Studentinnen waren bereits wegen der Vorwürfe zu Geldbußen in Höhe von jeweils 1.800 Euro verurteilt worden.

Der Professor hatte während des Prozesses zugegeben, jeweils gut 2.000 Euro für die Annahmen eines Doktoranden zur Betreuung und noch einmal die gleiche Summe bei Abschluss der Promotion erhalten zu haben. Er habe gewusst, dass er sich mit der Annahme der Zahlungen durch die Promotionsagentur strafbar mache, betonte der Richter.

Motiv finanzielle Probleme

Motiv seien finanzielle Probleme gewesen, in die er 1999 durch den Kauf eines teuren und unerwartet renovierungsbedürftigen Hauses in einem Hamburger Villenviertel geraten war. Zuletzt hatte der Jura-Professor ein Netto-Gehalt von 5.000 Euro erhalten. Er habe sich in "einer Notlage auf sehr hohem Niveau" befunden, sagte Richter Peschka.

Den Vorwurf, ungeeigneten Bewerbern geholfen zu haben, hatte der Professor zurückgewiesen. Seine Doktoranden habe er nach besten Wissen und Gewissen betreut und beurteilt, sagte er.

Uni leitet Disziplinarverfahren ein

Vor der Urteilsverkündung hatte der Jura-Professor erklärt, dass er die Taten bereue. Seine Anwältin hofft, dass ihr Mandant im offenen Vollzug untergebracht wird, damit er künftig als Rechtsberater arbeiten kann. Die Universität Hannover hat ein Disziplinarverfahren gegen den Professor eingeleitet.

Wegen Bestechung ist in Hildesheim auch der Geschäftsführer einer Promotionsvermittlungsagentur in Bergisch Gladbach angeklagt, die mit dem Jura-Professor zusammenarbeitete. In Köln geht die Staatsanwaltschaft der Frage nach, ob sein Institut möglicherweise auch andere Professoren in ganz Deutschland bestochen hat. Der Prozess gehen ihn wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

(ap)
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