Urteil um tödliches Wettsaufen Berliner Wirt muss drei Jahre in Haft
Berlin (RPO). Im Prozess um den Tod eines Schülers nach einem Wetttrinken hat das Landgericht Berlin einen Gastwirt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Der 28-Jährige wurde am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie vorsätzlichen Alkoholausschanks an Jugendliche verurteilt.

Ekel-Kampagne gegen Alkoholmissbrauch
Das Berliner Landgericht entschied am Freitag, der 28-jährige Aytac G. habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht.
Der Wirt hatte dem Gymnasiasten Lukas W. Ende Februar 2007 mehr als 45 Gläser Tequila serviert, selbst aber teilweise Wasser statt Schnaps getrunken. Der Schüler war mit 4,4 Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf Wochen später im Krankenhaus gestorben. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe gewusst, dass dass es kein fairer Wettkampf gewesen sei. Er habe vermutlich rund 20 mal Wasser statt Tequila getrunken. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass der Schüler keine Chance gehabt habe. Auch die Einwilligung zu dem Wettkampf habe er nur durch Täuschung erlangt.
Es liege also eine vorsätzliche Körperverletzung vor, erläuterte der Richter. Die selbstschädigenden Handlungen des Opfers müsse sich der Angeklagte zurechnen lassen. Der Wirt habe auch die Todesfolge in fahrlässiger Weise hingenommen.
Täter spricht Mutter sein Beileid aus
Unmittelbar vor dem Urteil hatte sich Aytac G. entschuldigt und der Mutter des verstorbenen Jungen sein Beileid ausgesprochen: "Es tut mir sehr, sehr, sehr leid", sagte er. Die Tragweite seines Tuns sei ihm nicht bewusst gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung eine mildere Strafe, aber keinen Freispruch.
Der Wirt soll laut Anklage zudem zwischen 2005 und 2007 in 173 Fällen gesetzeswidrig Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dies aus Gewinnsucht getan zu haben. Günstige Preise seien dabei sein Erfolgsmodell gewesen. Zudem hielt er ihm vor, er habe nach dem Todesfall versucht, die Tat durch Absprachen mit anderen Zeugen zu vertuschen.
Der Verteidiger Johannes Eisenberg gab hingegen zu bedenken, dass Lukas die Wette nüchtern verabredet hatte, trinkerfahren war und um die möglichen Folgen für seine Gesundheit wusste. Den tödlichen Ausgang habe aber keiner der Beteiligten einkalkuliert. Keiner habe gewusst, dass schnelles Trinken großer Mengen Schnaps zu Lähmungen und Herzstillstand führen könne, sagte er. Und dass Aytac G. seine Tat anschließend vertuschen wollte, sei völlig normal.
Die Vertreterin der Nebenklage und Anwältin der Mutter des Todesopfers, Adelaide Stronk, hatte berichtet, dass Lukas' Mutter seinen Tod bis heute nicht verarbeitet habe. Es sei ihr dringender Wunsch, dass die Tat in der Gesellschaft und auch bei den staatlichen Behörden Problembewusstsein wecke.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können Rechtsmittel eingelegt werden. Die Haftstrafe reduziert sich um zwei Monate, weil der Verurteilte lange in Untersuchungshaft saß.