Neutralitätsgesetz Juristin darf trotz Kopftuch Ausbildung in Berliner Behörde machen

Berlin · Eine angehende Juristin muslimischen Glaubens darf in der Berliner Verwaltung trotz Kopftuch eine Ausbildungsstation absolvieren. Dies hat am Dienstag das Bezirksamt des Stadtteils Neukölln entschieden.

 Im März diesen Jahres kippte das Bundesverfassungsgericht ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

Im März diesen Jahres kippte das Bundesverfassungsgericht ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

Foto: dpa

Ihr wurde allerdings gemäß den gesetzlichen Vorgaben untersagt, "hoheitliche Aufgaben mit Außenwirkung" im Rechtsamt zu übernehmen. Beim Vorstellungsgespräch hatte die Behörde der Bloggerin Betül Ulusoy, die sich privat gegen antimuslimischen Rassismus engagiert, zunächst mitgeteilt, ihre Bewerbung besonders prüfen zu müssen - wegen ihres Kopftuchs.

Nach dem Neutralitätsgesetz dürfen Berliner Beamte im Dienst keine sichtbaren religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Während der Ausbildung können aber Ausnahmen gemacht werden. Erst im März hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. Nun prüft das Land, ob das Gesetz entschärft werden muss.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort