Verfassungsgericht in Bayern Volksbegehren zu Flächenverbrauch gestoppt

München · Das von Naturschützern in Bayern beantragte Volksbegehren „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ ist unzulässig. Dies entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

 Etliche Ordner mit gesammelten Unterschriften liegen bei der Übergabe der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ in einer Schubkarre vor dem bayerischen Innenministerium. (Archiv)

Etliche Ordner mit gesammelten Unterschriften liegen bei der Übergabe der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ in einer Schubkarre vor dem bayerischen Innenministerium. (Archiv)

Foto: dpa/Matthias Balk

Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt, sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, am Dienstag bei der Urteilsverkündung in München.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den sogenannten Flächenverbrauch in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf fünf Hektar pro Tag reduzieren.

Derzeit liegt er bei rund zehn Hektar am Tag. Als Flächenverbrauch bezeichnet man die Umwandlung von freien Flächen, also „grüner Wiese“, in Siedlungs- und Verkehrsflächen, etwa für Häuser oder Straßen.

Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter die Grünen in Bayern, hatten am 7. März mehr als 48.000 Unterschriften - deutlich mehr als die notwendigen 25.000 - beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Ministerium hatte den Antrag aber aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt und zur Prüfung an das Gericht weitergeleitet.

(csr/dpa)
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