Richter rügen Fehler bei Ausschreibung Bau der Kölner Messehallen verstieß gegen Europarecht

Brüssel (RPO). Die Stadt Köln hat beim Ausbau der Messehallen am Rheinufer gegen Europarecht verstoßen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag fest. Der Vertrag über die Errichtung von vier neuen Messehallen hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen, erklärte das Gericht. Das Argument der Stadt Köln und der Bundesregierung, es handele sich nicht um einen Bau-, sondern um einen Mietvertrag, sei nicht stichhaltig.

Die Stadt Köln hatte im Jahr 2004 mit dem privaten Investor GKM-GbR einen Vertrag geschlossen, nach dem dieser vier neue Messehallen errichten und anschließend an die Stadt vermieten sollte. Die Stadt verpflichtete sich zur Zahlung einer Miete von insgesamt 600 Millionen Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren. Langfristig sollten die Gebäude der KölnMesse GmbH überlassen werden.

Der Gerichtshof erklärte, von einem einfachen Mietvertrag könne dennoch keine Rede sein. Vorrangiges Ziel des Vertrags sei eindeutig die Errichtung der neuen Messehallen gewesen. Folglich hätte der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Der EuGH gab damit einer Klage der EU-Kommission statt. Diese vertrat vor Gericht die Auffassung, der noch laufende Mietvertrag müsse aufgelöst werden. Der Gerichtshof selbst äußerte sich zu dieser Frage nicht.

Ermittlungen gegen Stadtverwaltung blieben ohne Ergebnis

Der Vertrag mit der GKM war auch in Köln heftig umstritten. Die Staatsanwaltschaft nahm 2005 sogar Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Fritz Schramma auf, weil der Verdacht bestand, dass mit dem Vertrag überhöhte Zahlungsverpflichtungen zum Nachteil der Stadt eingegangen wurden. Das Verfahren wurde im April 2007 jedoch eingestellt.

(AP/top)
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