Urteil des Bundessozialgerichts Schüler bei sogenanntem Bahnsurfen gesetzlich unfallversichert

Kassel · Auf dem Dach einer Bahn mitfahren – das ist gefährlich und verboten. Ein 16-jähriger Schüler war dennoch Bahnsurfen und wurde schwer verletzt.

Das Bundessozialgericht Kassel urteilt am 30. März 2023 zum Fall, ob ein Schüler in der Schülerunfallversicherung versichert ist, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet.

Das Bundessozialgericht Kassel urteilt am 30. März 2023 zum Fall, ob ein Schüler in der Schülerunfallversicherung versichert ist, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet.

Foto: dpa/Soeren Stache
(ele/AFP)
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