Gutachten lässt Zweifel aufkommen Aussage gegen Kachelmann offenbar "nicht belastbar"

Mannheim (RPO). Der Fall des unter Vergewaltigungsverdacht stehenden Wettermoderators Jörg Kachelmann steht möglicherweise vor einer Wende: Die Aussagen des mutmaßlichen Opfers erschienen einer Gutachterin offenbar zweifelhaft.

Das ist Jörg Kachelmann
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Im Fall Jörg Kachelmann gibt es offenbar Zweifel an der Belastbarkeit der Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers. Laut einem am Samstag veröffentlichten Vorabbericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" geht aus einem Glaubhaftigkeitsgutachten hervor, dass den Schilderungen der Ex-Freundin, wonach der TV-Wettermoderator sie in der Nacht zum 9. Februar vergewaltigt haben soll, die für einen Prozess gebotene Zuverlässigkeit fehlt. Damit sei allerdings noch keine Falschaussage erwiesen, heißt es.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte Mitte Mai Anklage gegen Jörg Kachelmann erhoben. Sie wirft ihm besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Kachelmann soll seine langjährige Freundin, die sich der Staatsanwaltschaft zufolge von ihm trennen wollte, in deren Schwetzinger Wohnung unter Vorhalt eines Küchenmessers zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Der 51-Jährige sitzt seit zweieinhalb Monaten in Mannheim in Untersuchungshaft. Der Moderator hat die Vorwürfe stets bestritten.

In dem von der Staatsanwaltschaft Mannheim in Auftrag gegebenen Gutachten stellt eine Bremer Psychologin fest, das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien.

Außerdem habe die Frau erst in der vierten Vernehmung Lügen hinsichtlich des Verhaltens vor der Tat eingeräumt. Selbst dabei habe die Frau zunächst nur eine Unwahrheit eingestanden und eine zweite weiter aufrechterhalten, bevor sie auch diese eingestand.

Zweifel soll es laut "Spiegel" auch an der Belastbarkeit von Blutspuren an einem Messer geben, das Kachelmann der Frau bei der Tat an den Hals gehalten haben soll. Laut einem Bericht des Landeskriminalamts Baden-Württemberg war die Spur so winzig, dass sich nicht feststellen ließ, ob es sich um Blut der Frau handelte oder um Tierblut, das möglicherweise mit Hautpartikeln von ihr behaftet war. Bei DNA-Spuren am Messer konnte das LKA zudem nicht klar nachweisen, dass Kachelmann es in der Hand gehalten hatte.

Derweil kam ein Heidelberger Rechtsmediziner, der die Frau untersucht hatte, in zwei Gutachten zu dem Schluss, dass die vorgefundenen Verletzungen weder eindeutig einer Fremd- noch einer Selbstverletzung zuzuordnen seien. Für beide Varianten seien die Verletzungen ungewöhnlich.

(DDP/rm)
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