Ausländer, Flüchtling, Migrant Glossar zu Migration und Integration - Die wichtigsten Begriffsdefinitionen
Ausländer, Flüchtling, Migrant - Diese Begriffe werden nicht selten synonym verwendet. Dabei wissen viele nicht, woraus sich die Terminologien per offizieller Definition zusammensetzen und was sie konkret bedeuten. So werden Menschen immer wieder ohne jeglichen Kenntnisstand zu deren Staatsbürgerschaft, Familiengeschichte oder Aufenthaltstitel Fremdbezeichnungen zugeteilt, die unpräzise sind.
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein Glossar zu den wichtigsten Begriffen aus dem Bereich Migration und Integration erstellt. Darin werden auch die Begriffsdefinitionen zu den verschiedenen Menschengruppen genauer erörtert, die wir Ihnen hier vorstellen.
Asylbewerber
Der Begriff Asylbewerber trifft auf Menschen zu, die einen Asylantrag gestellt haben, über deren Asylverfahren jedoch noch nicht entschieden ist. Ob sie Schutz erhalten oder nicht, entscheidet in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Asylberechtigter
Asylberechtigte sind laut Bundesregierung Personen, die schutzbedürftig sind, weil sie politisch verfolgt werden oder in ihrer Heimat schwerwiegenden Menschenrechtsverletztungen ausgesetzt wären. Gründe dafür können laut Genfer Flüchtlinsgkonvention „Rasse“, Nationalität, politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe sein.
Nach Artikel 16a des Grundgesetztes (GG) haben diese Menschen in Deutschland das Recht auf Asyl, aber nur sofern diese nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist sind.
Asylsuchende
Als Asylsuchende werden in Deutschland Personen bezeichnet, die noch keinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben, allerdings ihre Absicht gegenüber den Behörden erklärt haben.
Ausländer
Als Ausländer gelten Menschen, die sich in einem Staat aufhalten, ohne dessen Staatsangehörigkeit zu besitzen. Das bedeutet, dass in Deutschland alle ohne deutsche Staatsbürgerschaft Ausländer sind.
Aussiedler
Als Aussiedler oder Spätaussiedler (sofern die Person nach dem ersten Januar 1993 zugezogen ist) werden deutsche Staatszugehörige oder "Volkszugehörige" bezeichnet, die von ihrem Wohnsitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches im Kontext der Geschehnisse im Zweiten Weltkrieg vertrieben wurden oder im Anschluss daran wegen ihrer deutschen Herkunft benachteiligt wurden und daher umsiedelten.
Bildungsausländer
Als Bildungsausländer gelten ausländische Studierende, die an deutschen Hochschulen studieren, ohne ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule im Ausland oder an einer Schule in Deutschland absolviert zu haben.
Bildungsinländer
Bildungsinländer sind ausländische Studierende an deutschen Hochschulen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung entweder an einer deutschen Schule im Ausland oder an einer Schule in Deutschland erworben haben.
Flüchtling
Die 1951 verabschiedete Genfer Flüchtlingskonvention legt fest, dass Menschen als Flüchtlinge gelten, wenn sie eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer „Rasse“, Religion, politischen Überzeugung, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe aus dem Land flüchten, in dem sie leben oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Der Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als die eines Asylberechtigten, da dieser auch bei Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure greift.
Gastarbeiter
Der umgangssprachliche Begriff Gastarbeiter beschreibt die Menschen, die in den 1950ern und 1960ern aus Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien angeworben wurden, um den Mangel der Arbeitskräfte in der Nachkriegszeit auszugleichen. Der Ausdruck sollte signalisieren, dass die Arbeitsmigranten nur vorübergehend aushelfen und anschließend in ihre Heimat zurückkehren sollten. Zwischen 1950 und dem Anwerbestopp im Jahr 1973 kamen rund 14 Millionen Arbeitsmigrantinnen und -migranten nach Deutschland, elf Millionen davon kehrten wieder in ihre Heimat zurück.
Hochqualifizierte
Im Sinne des deutschen Aufenthaltsgesetzes als hochqualifiziert gelten "Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion." Diesen kann bei der Einreise nach Deutschland eine sofortige Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffs existiert dagegen nicht. Es kann in dem Zusammenhang auch von Menschen mit einem Hochschabschluss oder entsprechender Qualifikation in hoher Position die Rede sein.
Irreguläre Migranten
Der Begriff irreguläre Migranten bezeichnet Menschen, die in einem Land leben, in dem sie weder eine Staatsangehörigkeit noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Diese sind entweder unrechtmäßig ins Land eingereist oder sind nach Ablauf eines gültigen Vismus unrechtmäßig im Land geblieben. Zweitere werden auch als Visa Overstayer bezeichnet.
Einige verwenden synonym den Begriff „illegaler Migrant“, dieser ist jedoch umstritten, da Menschen per se nicht illegal sein können.
Kontingentflüchtling
Menschen gelten als Kontingentflüchtlinge, wenn sie im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen von einem Staat aufgenommen werden, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Hierbei legt der Zielstaat ein Kontingent an Flüchtlingen fest, die er bei sich aufnehmen möchte. Einige von ihnen können im Anschluss einen unbefristeten Aufentshalttitel erwerben, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Migrant
Der Begriff Migrant bezeichnet per Definition Menschen, die von einem Land in ein anderes ziehen. In Deutschland meint der Ausdruck Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind und somit in „erster Generation“ hier sind und selbst eine Migrationserfahrung machen.
Migrationshintergrund
Als Menschen mit Migrationshintergrund werden Personen laut dem Statistischen Bundesamt dann bezeichnet, "wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt". Der Begriff wurde mit dem Mikrozensus von 2005 etabliert, gilt jedoch als umstritten, weil er Menschen, die hier geboren und aufgewachsen wegen ihrer Familiegeschichte als „nicht zugehörig“ diffamiert.
Pioniermigranten
Als Pioniermigranten gelten die Menschen, die als erstes in ein gewisses Zielland einwandern und anschließend nachfolgenden Migranten mit Rat und Tat zum Zielland zur Seite stehen. Pioniermigranten werden häufig im Zuge von Kettenmigration genannt, da diese mit ihren Informationen Migrations- und Integrationsprozesse für weitere Migranten erleichtern.
Staatenlose
Die meisten Menschen werden mit mindestens einer Staatsbürgerschaft geboren. Doch den Vereinten Nationen zufolge besitzen 10 Millionen Menschen auf der Welt keine Staatsbürgerschaft. Diese gelten als Staatenlose.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder eine sorgeberechtigte Person geflüchtet sind oder währenddessen von diesen getrennt wurden, gelten als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die auch mit dem Kürzel „UMF“ abgebildet werden. Ihnen kommt besonderer Schutz zu, der nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und Richtlinien der Europäischen Union festgeschrieben ist. In Deutschland ist das Jugendamt für diese Gruppe zuständig.