Verfahren gegen 95-Jährigen Auschwitz-Prozess gegen ehemaligen SS-Sanitäter gestartet

Neubrandenburg · Im ostmecklenburgischen Neubrandenburg hat am Montag ein Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz begonnen. Der Beschuldigte ist inzwischen 95 Jahre alt.

 Dem 95-jährigen ehemaligen SS-Sanitäter wird in Neubrandenburg der Prozess gemacht.

Dem 95-jährigen ehemaligen SS-Sanitäter wird in Neubrandenburg der Prozess gemacht.

Foto: dpa, bwu cul

Im vierten Anlauf hat am Montag ein Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz begonnen. Der 95-Jährige muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vor dem Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern verantworten. Er hatte im Spätsommer 1944 als SS-Sanitäter im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet. In der Zeit kamen 14 Deportationszüge dort an, mindestens 3681 Menschen aus den Zügen wurden in Gaskammern getötet.

Der 95-Jährige erschien im Rollstuhl vor Gericht. Zuvor war der Prozessbeginn bereits drei Mal aus gesundheitlichen Gründen gescheitert. Vor Verhandlungsbeginn wurde der Mann noch einmal amtsärztlich untersucht.

95-Jähriger blieb stumm

Die Anklage wurde verlesen, ohne dass der Angeklagte Stellung nahm. Laut Staatsanwaltschaft soll er in seiner Zeit als SS-Sanitäter etwa 650 Meter von mehreren Krematorien entfernt gearbeitet haben. Sie wirft ihm vor, sich in die Lagerorganisation eingefügt und die Vernichtung von Leben damit befördert zu haben.

Zu Beginn der Verhandlung stellten Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter. Sie werfen ihm vor, "nicht neutral und unparteiisch zu agieren". Der Vorsitzende widme einer angeblichen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten zu große Bedeutung und versetze sich nicht in die Lage von Überlebenden des Holocaust, erklärten die Nebenklage-Anwälte.

Experte: "Angeklagter ist eingeschränkt verhandlungsfähig"

Nach Verlesung der Anklage wurde ein medizinischer Sachverständiger, der den Mann 2015 genauer untersucht hatte, vom Richter befragt. Der Experte bescheinigte dem heute 95-Jährigen eine "leichtgradiges dementielles Syndrom", er sei "eingeschränkt verhandlungsfähig." Die Befragung des Gutachters wurde vom Gericht nach zwei Stunden abgebrochen, da der Angeklagte kaum noch folgen konnte.

Die Verteidigung bestreitet eine Schuld ihres Mandanten. Der Mann war nach Kriegsende für seine SS-Tätigkeit schon in Polen zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er auch verbüßt hat. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist wegen der Befangenheitsanträge noch unklar.

(sb/dpa)
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