RAF-Prozess um Buback-Mord Augenzeuge spricht von "nicht sehr langer" Vernehmung

Stuttgart (RPO). Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist am Dienstag ein weiterer Augenzeuge des Buback-Attentats von 1977 vernommen worden. Der 63-jährige Jurist sagte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, dass seine erste Vernehmung am Tattag nicht besonders ausführlich gewesen sei. "Die Befragung bei der Polizei war meines Wissens nicht sehr lang", betonte der Zeuge.

Ex-RAF-Terroristin Becker von der Vergangenheit eingeholt
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Der frühere Justiziar der Vermögensverwaltung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hatte das Geschehen aus dem 1. Stock des VBL-Gebäudes beobachtet, das sich an der Karlsruher Kreuzung befindet, an der die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter fielen.

Als am Dienstag diese erste Aussage des Mannes vom 7. April 1977 verlesen wurde, monierte der 63-jährige einen "logischen Fehler". Er habe - anders als in der Erstvernehmung beschrieben - nicht direkt gesehen, wie geschossen wurde, sondern erst nach den Schüssen aus dem Fenster geschaut.

In der Erstvernehmung sagte er aus, dass die beiden Personen auf dem Tatmotorrad "richtig wuchtig" ausgesehen hätten. In einer weiteren Vernehmung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 8. Mai 1984 sagte er zwar noch, dass die Person, die hinten auf dem Motorrad saß, ihm "etwas breiter erschienen" sei.

Er hatte dies aber mit dem Hinweis relativiert, dass dies auch dadurch kommen könne, dass die Person auf dem Soziussitz "etwas vor sich stehen hatte". Am Dienstag sagte er, er vermute jetzt, dass diese Person "eine Tasche vor sich hatte".

Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied die tödlichen Schüsse auf Buback, seinen Fahrer Wolfgang Göbel und den Justizwachtmeister Georg Wurster abgegeben hat. Nebenkläger Michael Buback will nachweisen, das Verena Becker die Todesschützin war. Die Bundesanwaltschaft ist hingegen der Ansicht, dass sie lediglich Mittäterin war und nicht selbst geschossen hat.

(apd)
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