Gerichtsurteil Auch Spione müssen länger arbeiten

Mainz (RPO). Geheimdienst-Observateure haben kein Anrecht auf einen vorgezogenen Ruhestand wegen außergewöhnlicher Arbeitsbelastung. Das beschloss das Mainzer Verwaltungsgereicht am Dienstag.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Das Mainzer Verwaltungsgericht wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Mitarbeiters des Verfassungsschutzes zurück, der nach 25 Jahren Einsatz in der Observationsabteilung mit 60 Jahren in Pension gehen wollte. Er wollte seinen Dienstherren per Klage dazu bringen, die Pensionsgrenze auf dasselbe Alter festzusetzen, das für die Polizeibeamten des gehobenen Dienstes im Mobilen Einsatzkommando (MEK) gilt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, die Einsätze der MEK-Beamten seien gefährlicher und körperlich belastender als bei der Observation. Darum sei die unterschiedliche hohe Altersgrenze gerechtfertigt.

Der Verfassungsschutzmitarbeiter hatte hingegen argumentiert, die Arbeitsbelastung bei den Observationen sei vergleichbar mit der der MEK-Kräfte. Er sei zum Beispiel bei der Bekämpfung der Rote Armee Fraktion (RAF) und sowie in der Islamismus-Überwachung auch nachts, sonn- und feiertags im Einsatz gewesen. Neben den ständig wechselnden Arbeitsschichten habe er auch Dienst auf der Straße geleistet.

(DDP/csh)
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