Attacke mit Auto Angreifer von Verden wollte Rathaus in die Luft jagen

Verden · Der Grund für die Auto-Attacke auf das Verdener Rathaus war Ärger über eine Baugenehmigung. Ziel des 47-jährigen Fahrers war es, das Rathaus in die Luft zu jagen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

 Vor dem Verdener Rathaus sind auf diesem Video-Screenshot vom Sonntag Feuerwehrleute und Spuren-Ermittler zu sehen.

Vor dem Verdener Rathaus sind auf diesem Video-Screenshot vom Sonntag Feuerwehrleute und Spuren-Ermittler zu sehen.

Foto: dpa, sab

Aus Protest gegen eine Baugenehmigung der Stadt wollte ein Verdener das gesamte Rathaus in die Luft jagen. Neben dem Grundstück des 47-Jährigen in der bei Bremen gelegenen Stadt sei der Bau eines Mehrfamilienhauses genehmigt worden, so die Staatsanwaltschaft am Dienstag.

Der Mann habe ausgesagt, dass er seinem Ärger über die von ihm als ungerecht empfundenen Beeinträchtigungen durch den Bau Luft machen wollte. Einen eigenen Antrag oder Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung hatte er aber nach bisherigen Erkenntnissen nicht eingereicht.

Der Mann war am Sonntagmorgen mit dem Auto seiner Frau bis ins Foyer des Gebäudes gerast. Um das Rathaus, in dem sich auch das Bauamt befindet, zu zerstören, hatte er eine Propangasflasche dabei und zündete das Auto im Foyer mittels einer größeren Menge Benzin an.

Wegen einer eingebauten Sicherheitsvorrichtung kam es aber nicht zur beabsichtigten Explosion der Gasflasche. Dennoch entstand in dem Gebäude ein Brand, der zu einem Millionenschaden führte. Menschen wurden nicht verletzt. Das von der Attacke betroffene neue Rathaus der 27 000-Einwohnerstadt bleibt aber vorerst geschlossen.

Nach der Fahrt wartete der Mann vor dem Rathaus auf Polizei und Rettungskräfte und gab sich als Verursacher des Brandes zu erkennen. Im Anschluss ließ er sich widerstandslos festnehmen und räumte die Tat bei der Polizei und beim Haftrichter ein. Der nicht vorbestrafte Mann kam wegen Brandstiftung und der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Untersuchungshaft. Als Haftgrund stellte der Haftrichter die Schwere der Tat fest.

(kess/dpa)
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