Fußballer wegen Beleidigung verurteilt "Arschloch" kostet Effe 100.000 Euro

Braunschweig (rpo). Das Motzen kommt ihn teuer zu stehen. Fußballstar Stefan Effenberg muss 100.000 Euro Strafe wegen Beamtenbeleidigung zahlen. Die Richterin des Braunschweiger Amtsgerichtes sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige im Februar einen Polizisten als "Arschloch" bezeichnet hatte.

Stefan Effenberg vor Gericht
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Der 35-Jährige hatte vor Gericht bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Der beleidigte Polizist habe vor Gericht "sehr detailreich und sicher" ausgesagt, sagte die Richterin. Auch in der Aussage seines Kollegen, der die Beleidigung vor Gericht bestätigte, habe es "Unsicherheiten nur in Randbereichen" gegeben.

Wegen einer zweimaligen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 2 verhängte die Richterin zudem ein Bußgeld von zwei Mal 200 Euro gegen Effenberg. Die Aussage von Effenbergs Lebensgefährtin Claudia Köhler, geschiedene Strunz, bezeichnete die Richterin als deckungsgleich mit den Angaben des Angeklagten und daher als wenig glaubwürdig. Effenberg und Claudia Köhler, die im Februar mit ihm im Auto saß, erklärten vor Gericht übereinstimmend, der Fußballer habe zu dem Polizisten am Ende der Kontrolle lediglich zwei Mal "Schönen Abend noch" gesagt.

Noch in seinem Schlusswort verlangte Effenberg mit den Worten "Ich bin für die Gerechtigkeit und für die Freiheit" Freispruch vom Vorwurf der Beleidigung. Ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um "zehn bis zwanzig Kilometer" räumte er allerdings ein.

Nach Angaben der beiden Polizisten zeigte der Tachometer des Streifenwagens einmal 190 km/h, als er in einer 120-km-Zone hinter Effenberg fuhr, und 140 km/h in einem Baustellenbereich, wo nur 80 km/h erlaubt waren.

Verteidiger kündigt Berufung an

Der Verteidiger von Stefan Effenberg, Hans-Martin Prölß, kündigte nach dem Urteil Berufung vor dem Landgericht an. In seinem Plädoyer bezeichnete der Verteidiger die Aussagen der Belastungszeugen als widersprüchlich. Die Polizisten hätten "etwas gehört, was nicht gesagt wurde". Das Urteil wegen Beleidigung folgte dem Antrag von Oberstaatsanwalt Hans Meyer-Ulex, der 20 Tagessätze à 5.000 Euro gefordert hatte.

Für die Bestimmung der Höhe der Tagessätze musste Richterin Matussek das Einkommen Effenberg schätzen. Der Fußballprofi, der gegenwärtig im Emirat Katar spielt, erklärte, sein Vertrag verbiete es, seine Einkünfte zu nennen. Um eine Grundlage für die Schätzung zu haben, musste schließlich der Pressesprecher des Braunschweiger Amtsgerichts in den Zeugenstand. Er berichtete über eine Fernsehsendung, nach der ein Mannschaftskollege von Effenberg für zwei siebenmonatige Spielzeiten sechs Millionen Dollar erhält. Die Richterin legten dann ihrem Urteil mit 5.000 Euro den höchsten Tagessatz zu Grunde, der gesetzlich zulässig ist.

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